630.000 deutsche Autos müssen in die Werkstatt Unregelmäßigkeiten auch bei anderen Marken

Foto: VW

Der Diesel-Skandal zieht weitere Kreise: Nach VW sind nun auch bei anderen Herstellern Unregelmäßigkeiten aufgefallen.

Das Bundesverkehrsministerium hat jetzt den Bericht der nach Bekanntwerden der Abgasmanipulationen bei VW eingesetzten Kommission vorgestellt. Bei den Untersuchungen wurden nicht nur VW-Modelle, sondern auch Euro-5- und Euro-6-Fahrzeuge anderer Hersteller geprüft. Insgesamt führte die Behörde 56 Messungen bei 53 Modellen sowohl auf der Rolle als auch auf der Straße durch.

Im Ergebnis zeigte sich nach Angaben von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt, dass außer in den Modellen von Volkswagen in keinen weiteren Fahrzeugen eine Prüfzykluserkennung eingesetzt war. Allerdings wurden bei zahlreichen Autos technische Einrichtungen festgestellt, mit denen die Hersteller die Wirksamkeit des Emissionsreinigungssystems temporär zurückfahren. Diese sogenannten Thermofenster sollen den Motor vor Versottung und Verschlackung und letztlich vor Beschädigung schützen.

Unter den 53 untersuchten Modellen waren 27 mit einem unauffälligen Profil. Allerdings fand die Kommission auch 22 Fahrzeuge, die mit diesem Thermofenster arbeiten. "Das Ausmaß der Thermofenster", so der Verkehrsminister, "war damit unerwartet hoch."

Bei der Nutzung des Thermofensters sieht Dobrindt einen Graubereich. Bei einigen der untersuchten Fahrzeugtypen habe in der Kommission Zweifel bestanden, ob die gewählten Thermofenster in vollem Umfang durch den Motorschutz gerechtfertigt seien. In 630.000 Fahrzeugen, die im europäischen Raum verkauft worden seien – betroffen sind die Hersteller Audi, Mercedes, Opel Porsche, Volkswagen und der französischen Autobauer Renault – stehen nun in einem freiwilligen Rückruf Modifikationen an. Wie viele Fahrzeuge davon in Deutschland betroffen sind, steht noch nicht fest.

Das Kraftfahrtbundesamt ist angewiesen, zukünftig vor der Erteilung einer Typengenehmigung bei den Herstellern eine Erklärung zu verlangen, ob sie Motorschutzeinrichtungen verwenden. In diesem Fall müssten fallbezogen Gründe ihrer Notwendigkeit dargelegt werden. Der zukünftige Maßstab im Motorenmanagement heiße: "Stand der Technik".