Abgasskandal Keine Rückgabe manipulierter Autos?

Auspuff Foto: Götz Mannchen

Betroffene Flotten kämpfen um Schadenersatz. Der kann auch fällig werden, wenn die Nachrüstung nicht oder nicht richtig funktioniert. Wir sagen, wie sich die Unternehmen wehren.

Der Verkehrsrechtsschutz deckt Streitigkeiten rund um den Kauf- und Verkauf von Fahrzeugen. Doch derzeit gibt es im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal Probleme. Einige Versicherer wollen sich nicht auf Klagen einlassen.

Bisher übernehmen alle Rechtsschutzversicherungen eine Erstberatung. Doch eine pauschale Zusage für Klagen gegen den VW-Konzern und Händler machen die Assekuranzen in der Regel von einer Einzelfallprüfung abhängig. Besonders hartnäckig ist hier die Arag, bei der bisher 1.500 Schadenmeldungen von VW-Kunden eingingen. Sie will sich auf keine Prozesse einlassen. "Wir lehnen die Deckung wegen mangelnder Erfolgsaussichten ab", sagt Vorstand Hanno Petersen.

20 Arag-Kunden wollen nun den Versicherungsschutz einklagen. Das Unternehmen sieht sich aber durch eine Reihe von Urteilen in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Nur in einem Fall hatte ein Gericht einer Rückabwicklung des Kaufes wegen arglistiger Täuschung zugestimmt (LG München, Az.: 23 O 23033/15). Dort war der niedrige Schadstoffausstoß des Fahrzeugs Teil der Verkaufsvereinbarung. Etliche Landgerichte entschieden: Manipulierte Abgaswerte sind kein erheblicher Mangel und kein Grund, den Wagen zurückzugeben. Stattdessen müsse man dem Hersteller die Chance geben, den Mangel zu beseitigen.

Landgerichte: Höhere Abgaswerte sind kein Grund, ein Auto zurückzugeben

Grundsätzlich wird ein Kauf nur bei erheblichen Mängeln rückgängig gemacht. Laut BGH liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei Beträgen über fünf Prozent des Kaufpreises (Az.: VIII ZR 94/13). Eine Klage, die nach derzeitigem Stand meist verloren gehen dürfte, koste Arag rund 7.000 Euro. Da ist die außergerichtliche Beratung günstiger. Auch für Klagen wegen Wertminderung sieht die Versicherung kaum Erfolgschancen. "Bisher zeigt die Schwacke Liste nicht, dass betroffene Modelle deutlich an Wert verlieren", behauptet Petersen.

Andere Gesellschaften verweigern den Schutz nicht so deutlich. "Hat für das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Eintritts des Rechtsschutzfalls bereits Versicherungsschutz bestanden, weil der Kaufvertrag abgeschlossen war oder das Fahrzeug übergeben wurde, besteht Kostenschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen zum Beispiel wegen einer Wertminderung", heißt es im Juristendeutsch bei der Advocard. Für direkte Klagen gegen VW oder VW-Händler, die beispielsweise den Rücktritt vom Vertrag zum Ziel haben, wollen die Rechtsschutzversicherungen nur Deckung gewähren, wenn "Anspruchsvoraussetzungen schlüssig begründet werden", wie die Allianz betont. Auch die zum Ergo-Konzern gehörende DAS verweist auf Einzelfallprüfungen, weil sich die Mängel und die erforderlichen Nachbesserungen je nach Fahrzeugtyp stark unterscheiden.

So können sich Flottenmanager wehren

Der Versicherer muss eine Ablehnung des Versicherungsschutzes wegen mangelnder Erfolgsaussicht oder Mutwilligkeit des Streits genau und unverzüglich begründen. Dagegen kann man mit Hilfe eines Anwalts schriftlich in Form einer Stellungnahme vorgehen. Das ist der sogenannte Stichentscheid, den die meisten Rechtsschutzversicherer in ihre Bedingungen schreiben, um bei Streit um die Erfolgsaussichten eine Schlichtung herbeiführen zu können. Die Position des Anwalts ist hier sehr stark. Seine Stellungnahme ist für den Versicherer bindend, sofern die Einschätzung des Anwaltes nicht offenbar von der wirklichen Sach- und Rechtslage abweicht.

Ganz wichtig: Die Kosten für den Stichentscheid muss immer der Versicherer tragen. Daher sollten Fuhrparkmanager eine solche Prüfung unbedingt einleiten. Anders sieht es beim Schiedsverfahren aus, das es manchmal in neueren Bedingungen gibt. Hier zahlt derjenige, der im Streit um den Erfolg unterliegt. Unternehmen sollten darauf achten, dass in ihren Bedingungen zur Firmenrechtsschutz der Stichentscheid verankert ist.