Ablenkung Kein Blick für die Straße

Smartphone Handy Telefon Auto Ablenkung Fahrer Foto: Bernard Bodo - Fotolia

Im Firmenwagen wird gesurft, gemailt und gesimst, was das Zeug hält, trotz Freisprecheinrichtung und Bluetooth. Mit dramatischen Folgen für die Verkehrssicherheit. Denn der abgelenkte Fahrer ist im Blindflug unterwegs.

Noch liegen die Unfallzahlen für das Jahr 2015 nicht vor. Doch jetzt schon ist klar: Es sterben wieder mehr Menschen auf Deutschlands Straßen. Doch woran liegt es, dass immer mehr Verkehrsteilnehmer in einen Unfall verwickelt sind? Schließlich sind doch dank zahlreicher Assistenzsysteme immer sicherere Fahrzeuge unterwegs.

In den Fokus der Unfallforschung ist in den letzten Jahren die Ablenkung als Ursache von Unfällen im Straßenverkehr gerückt. Telefon, Navigation, Internet im Auto, die Quellen der Ablenkung sind vielfältig. »Es geht aber längst nicht mehr nur um Handys und Navigationsgeräte«, erklärt Dr. Walter Eichendorf. Der Prä­sident des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) klagt über Radfahrer, die per Kopfhörer Musik hören, Fußgänger, die Nachrichten auf dem Handy schreiben. Autofahrer checken während der Fahrt ihre Mails auf dem Smartphone, öffnen nebenher eine Getränkeflasche oder ­drehen sich um und beruhigen ihre Kinder auf der Rückbank. Doch was bedeutet es, sich beispielsweise bei Tempo 50 im ­Auto eine Sekunde ablenken zu lassen? »Sie fahren dann 14 Meter im Blindflug«, sagt Eichendorf.

164faches Unfallrisiko beim Tippen von SMS

Welche dramatischen Auswirkungen die Ablenkung auf Verkehrsteilnehmer hat, verraten wenige Zahlen. Laut Ulrich Chiellino, Verkehrspsychologe beim ADAC, ist jeder zehnte Personenunfall auf Ablenkung zurückzuführen. »Das entspricht ­ungefähr dem Anteil der alkoholbedingten Unfälle«, sagt er. Wer mit 0,8 Promille im Blut unterwegs sei, habe ein achtfaches ­Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden. Ähnliches gelte für abgelenkte Autofahrer. Laut Professor Mark Vollrath von der TU Braunschweig, der eine Studie aus Amerika bemüht, steigt das Unfallrisiko beim Schreiben und Lesen von Textbotschaften sogar um das 164-Fache.

Jeder kennt die Problematik, fast jeder Geschäftswagen ist mindestens mit einer Freisprecheinrichtung ausgerüstet. Viele Firmenwagen haben sogar ­ausgeklügelte Sprachsteuerungen an Bord. Nur: Nicht jeder Fahrer nutzt sie. Trotz Handyverbot lassen viele Autofahrer ihre Finger nicht vom Smartphone oder sie lassen sich anderweitig ablenken. Das liege wohl in der Natur des Menschen, glaubt Unfallforscher Vollrath. »Der Mensch braucht Ablenkung während der Fahrt«, sagt Vollrath. Sein Kollege Prof. Dr. Rüdiger Trimpop von der Universität Jena stößt ins gleiche Horn. »Auto fahren ist zu 90 Prozent automatisierte Routine, da ist jede Ablenkung für den Fahrer eine ­erwünschte Abwechslung«, sagt er.


Der Mensch kann vieles parallel tun, aber nicht gleich gut

Dass der Mensch mehrere Dinge parallel machen kann, ist Fakt. »Wir ­können Dinge gleichzeitig tun, aber wir können es nicht gleich gut«, betont der öster­reichische Verkehrssicherheitsexperte Dr. Gregor Bartl. Zwar helfe das menschliche Gehirn, wo es nur kann, aber es ­gaukele häufig auch eine Sicherheit vor, die gar nicht vorhanden ist. Der Mensch ­denke in Mustern. Wenn A passiere, müsse automatisch auch B passieren. So er­klären sich möglicherweise Unfälle an unbeschrankten Bahnüber­gängen: Zehnmal kam kein Zug, beim elften Mal schon. »Das Gehirn kann auch Fehler machen«, sagt Bartl.

Er würde sich wünschen, dass sogenannte Ablenkungsaufgaben Teil der Führerscheinprüfungen werden. Nur dann würden die Fahranfänger für die Folgen der Ablenkungen sensibilisiert werden. Beispiel: Der Fahrlehrer bittet den Schüler oder die Schülerin in einer unübersichtlichen Situation während einer ­Fahrstunde, das Fenster zu öffnen. Richtig wäre, wenn er oder sie wartet, bis die Verkehrssituation wieder übersichtlicher ist. Wahrscheinlicher ist wohl, dass er oder sie das Fenster gleich öffnet und damit vom ­Verkehrsgeschehen abgelenkt wird.

"Ablenkung" gibt es nicht im Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht ist ein Fehlverhalten durch Ablenkung nicht genau definiert
Noch ein weiteres Signal könnte vom Gesetzgeber ausgehen. »Im deutschen Verkehrsrecht existieren keine auf das Fehlverhalten der Ablenkung zugeschnittenen Rechtsvorschriften«, bedauert Prof. Dr. Dieter Müller von der Hochschule der sächsischen Polizei. Er fordert darüber hinaus, die Richtlinien zur Unfallaufnahme durch die Polizei zu aktualisieren. »Das 40 Jahre alte Unfall-Ursachenverzeichnis listet keine einzige Nummer
für die zahlreichen Ablenkungsmöglich­keiten«, sagt Müller. Eine Forderung, der sich auch der Auto Club Europa (ACE) anschließt. Schließlich sollte die Polizei nachforschen dürfen, ob der Fahrer zum Unfallzeitpunkt telefoniert, gesimst oder gesurft habe. »Momentan«, bedauert Müller, »dürfen Polizeibeamte das ­Handy nur beschlagnahmen, wenn es einen Anfangsverdacht gibt.«

Was können Flottenverantwortliche tun?

Dass ein Firmenwagen eine Freisprecheinrichtung haben sollte, dürfte selbstverständlich sein. Nur muss der Fahrer wissen, wie sie funktioniert. Eine vernünftige Einführung bei der Übergabe des Firmenwagens ist das A und O. Auch eine Einführung ins Navisystem und in die Sprachsteuerung gehört dazu. Dazu muss auch der Fuhrparkmanager die technischen Finessen der Fahrzeuge kennen und wissen, was sie können und was nicht. Funktioniert Mirror Link mit dem iPhone? Welche Handys lassen sich induktiv laden? Nur wenn Smartphone und Fahrzeug zueinander passen, ist eine sichere Kommunikation möglich. Übrigens: Viele Multimediasysteme, beispielsweise von VW oder BMW, lassen sich sogar mit zwei Telefonen parallel koppeln. So kann auch das private Telefon während der Fahrt in der Tasche bleiben.