Ärger auf der Dienstreise Wie Sie zu Ihrem Recht kommen

Dienstreise Foto: Fotolia

Wer bei Geschäftsreisen auf Flugzeug oder Bahn angewiesen ist, muss bisweilen mit großen Schwierigkeiten rechnen. FIRMENAUTO erklärt, wie man dem Ärger begegnet

Markus Scherer ist auf der Autobahn A  9 unterwegs. Er muss geschäftlich von Nürnberg nach Hamburg. Dann die Ansage im Autoradio: »Die Flughäfen von Bremen, Hamburg und Berlin wurden wegen der Vulkanaschewolke aus Island geschlossen. Hunderte Flüge fallen aus.« Geht das wieder los, schoss es Scherer durch den Kopf.

Schon letztes Jahr war er auf einer Geschäftsreise in Amerika hängen geblieben. Die Vulkanasche des Eyjafjallajökull verhinderte seinen Rückflug nach London. Damals herrschte ein großes Chaos: die Hotline belegt, die Schalter geschlossen. Niemand fühlte sich zuständig. Zwei Tage verbrachte er in Boston, dann endlich ein Flug nach Madrid, um von dort mit dem Zug nach Frankfurt zu fahren.

Die ungeplanten Ausgaben summierten sich: zwei zusätzliche Hotelübernachtungen, das Flugticket nach Madrid, die Bahnfahrt nach Frankfurt sowie Taxi- und Telefonkosten. Rund 1.500 Euro hat der Unternehmer auf diese Weise draufgezahlt. Bis heute hat er davon keinen Cent zurückbekommen. Die Fluggesellschaft stellt sich stur und erklärt einfach, dass sie keine Schuld an dem Desaster habe.

Das Recht der Fluggäste muss gestärkt werden

»Genau solche Situation haben viele Fluggäste erlebt. Leider verhalten sich die Fluggesellschaften bei Verspätungen oder Flugausfällen generell nicht sehr kundenfreundlich«, erklärt Rechtsanwältin Silvia Schattenkirchner, Leiterin des Bereichs Verbraucherschutz beim ADAC. Der ADAC will erreichen, dass die Rechte der Fluggäste gestärkt werden. »Jeder Autofahrer ist auch irgendwann Fluggast oder Bahnkunde, vor allem, wenn er beruflich viel für seine Firma unterwegs ist«, sagt Schattenkirchner.

Nicht nur der Autoklub sieht hier Handlungsbedarf. Dass die Situation der Verbraucher auf diesem Gebiet dringend verbessert werden muss, ist auch im ¬Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP verankert. Dort heißt es unter dem Stichwort außergerichtliche Streitschlichtung: »Die Einrichtung einer unabhängigen, übergreifenden Schlichtungsstelle für die Verkehrsträger Bus, Bahn, Flug und Schiff wird gesetzlich verankert.«

Bislang hat sich einiges getan. Bereits Ende 2009 richtete die Regierung die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) ein. Allerdings arbeitet diese zunächst nur für die Bereiche Bahn, Bus und öffentlicher Nahverkehr. Doch das mit Erfolg. Edgar Isermann, der Leiter der Schlichtungsstelle, erklärt: »In 90 Prozent aller Fälle gelingt uns eine Schlichtung, die sowohl den Verbraucher als auch das Unternehmen zufriedenstellt. Wir würden gern auch für die Fluggesellschaften tätig werden, aber die sperren sich derzeit noch gegen eine Beteiligung bei der Schlichterstelle.«

Dabei sind es bei Verspätungen oder gar Flugausfällen immer wieder die gleichen Ärgernisse: Man findet keinen Ansprechpartner, Beschwerdeschreiben bleiben unbeantwortet, Ansprüche werden pauschal abgelehnt. Was viele nicht wissen: Gemäß der europäischen Verordnung 261/2004 vom 11. Februar 2004 hat man bei Annullierung oder erheblicher Verspätung des Fluges Anspruch auf eine Ausgleichsleistung, die sich auf bis zu 600 Euro pro Person belaufen kann, selbst wenn das Ticket viel billiger war. Die Fluggesellschaften stellen sich taub und bauen darauf, dass die Passagiere den Konflikt mit den Gesellschaften scheuen. »Das kann nicht so bleiben. Letztlich schadet es auch dem Unternehmen langfristig, wenn man den Verbraucher so vor die Wand laufen lässt«, erläutert Isermann.

Inkasso-Firma setzt Ansprüche durch

Für Betroffene gibt es auch jetzt schon eine Möglichkeit, ihre Ansprüche durchzusetzen. Aus der notorischen Kundenunfreundlichkeit der Airlines und dem teilweise berechtigten Ärger der Fluggäste entwickelte beispielsweise Oliver Brexel eine einleuchtende Geschäftsidee. Der Berliner Rechtsanwalt ist Geschäftsführer der EU-Claim Deutschland, einer Inkasso-Firma, die sich darauf spezialisiert hat, geschädigten Fluggästen zu dem ihnen zustehenden Schadenersatz zu verhelfen.

Die Dienstleistung von EU-Claim folgt klaren Prinzipien. Brexel und seine Mannschaft prüfen die Aussicht auf Erfolg, ehe sie aktiv werden. Bezahlen muss der Mandant nur im Falle des Erfolges. Dann werden 27 Prozent der erkämpften Schadenersatzleistung als Honorar fällig, bei erstrittenen 1.000 Euro also 270 Euro. Das Unternehmen bietet seinen Mandanten weitere Unterstützung an. Für 21 Euro bekommt man die Informationen, die ein Fluggast braucht, um selbst sein Recht durchzusetzen.

Erste Hilfe

Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP)

Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) hilft Fahrgästen von Bahn, Bus und Nahverkehr bundesweit, deren Beschwerden oder Schadenersatzforderungen abgewiesen oder unbefriedigend beantwortet wurden. Infos unter: www.soep-online.de

EU-Claim-Forderungsmanagement

EU-Claim ist eine Inkassofirma, die bei verspäteten oder ausgefallenen Flügen die Schadenersatzansprüche von Fluggästen durchsetzt oder sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte berät und unterstützt. Infos unter: www.euclaim.de

Verkehrsrechtsschutz

Jeder Autofahrer sollte wenigstens eine Verkehrsrechtsschutzpolice haben. Sie tritt ein für juristische Streitigkeiten, die vom Autokauf und Werkstattärger über Knöllchenfälle bis hin zu Straffällen wie etwa Unfallflucht reichen.

Rechtsschutzversicherung

Wer viel beruflich unterwegs ist und dabei auch häufig das Flugzeug oder die Bahn nutzt, sollte sich für Streitigkeiten in diesen Bereichen absichern. Zahlreiche Rechtsschutzversicherer bieten eine erweiterte Verkehrsrechtsschutzpolice an, die auch für Fälle im Reiserecht eintritt. Tipp: Prüfen Sie den Deckungsumfang Ihrer Policen.