Alkohol am Steuer Wer im Ausland Pech hat, verliert sein Auto

Wer zahlt die Zeche Foto: Thomas Kueppers

Mit Alkohol im Blut sollte man den Wagen aus mehreren Gründen stehenlassen. Im Ausland kommt noch ein weiterer triftiger Grund hinzu.

In Italien und Dänemark droht bei zu viel Alkohol im Blut die Zwangsversteigerung. In Italien genügen dazu 1,5 Promille. In Dänemark liegt die Grenze bei 2.0 Promille. In beiden Ländern kann in diesem Fall das Fahrzeug beschlagnahmt und enteignet werden. Danach wird der Wagen zwangsversteigert. Das meldet der ADAC.

Doch auch andere Verkehrsregeln unterscheiden sich teils deutlich von der hiesigen Gesetzgebung. In Österreich wird beispielsweise eine sogenannte Blaulichtsteuer fällig, wenn bei einem Verkehrsunfall die Polizei gerufen wird, obwohl die Beteiligten ihre Daten auch hätten selbst austauschen können. Immerhin 36 Euro kassiert der Staat dafür. Die Alpennachbarn in der Schweiz zeichnen sich hingegen vor allem durch drakonische Strafen für zu schnelles Fahren aus. Je nach Schwere droht sogar Haft.

In Kroatien seien Unfälle grundsätzlich der Polizei zu melden. Fahrzeuge mit sichtbarer Beschädigung dürfen laut ADAC das Land nur mit einer polizeilichen Schadensbestätigung wieder verlassen. Wer in Slowenien ein Bußgeld bekommt, so der ADAC, sollte dieses sofort bezahlen. Sonst darf die Polizei Ausweis und Fahrzeug beschlagnahmen. Außerdem könne Polizeigewahrsam drohen. Deshalb sei auch wichtig zu wissen, dass in Slowenien bereits bei einer gelben Ampel Haltepflicht herrscht. Ein nützlicher Kniff ziert die Rückseite von französischen Ampeln. Ein rotes Lichtzeichen in Kreuzform auf der Rückseite der Ampel des Gegenverkehrs zeige an, dass dieser rot habe. Bei eigener grüner Ampel sei dann Linksabbiegen erlaubt.