Alkohol Auch Radler kann Fahrverbot kassieren

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Einmal auf dem Fahrrad mit zu viel Alkohol erwischt zu werden genügt, um ein Radfahrverbot zu kassieren.

Dass betrunken Auto fahrende Mitarbeiter ihren Führerschein verlieren können, ist hinlänglich bekannt. Aber dass man ein Radfahrverbot kassieren kann, zeigt nun ein neues Urteil. Ein mit zwei Promolle im Blut erwischter  Radler musste den Führerschein abgeben. Wegen des hohen Wertes verbot die Führerscheinbehörde dem Mann auch, Fahrrad zu fahren. Zunächst sollte er ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen. Der Radler fand das unangemessen und reichte Klage ein

Der VGH Bayern wies die Klage ab. Ein betrunkener Fahrradfahrer stelle im Straßenverkehr ein erhebliches Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmer dar, so das Gericht. "Ein medizinisch-psychologisches Gutachten ist bereits dann gerechtfertigt, wenn man zum ersten Mal mit einem Blutalkoholwert über 1,6 Promille auf dem Rad erwischt wird", bekräftigt Rechtsanwältin Jetta Kasper von der Deutschen Anwaltshotline die Entscheidung des Gerichts. Erweist sich jemand als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet zum Führen von Fahrzeugen, wozu auch Fahrräder zählen, hat die Fahrerlaubnisbehörde ihm das Führen zu untersagen, zu beschränken oder die erforderlichen Auflagen anzuordnen, heißt es im Urteil (VGH Bayern, Az.: 11 ZB 14.1516).