Alkohol Bayern kippt Promillegrenze für MPU

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Normalerweise ist eine MPU erst ab 1,6 Promille fällig. In Bayern genügen dafür schon ein bis zwei Bier.

Ein Bierchen zum Feierabend und dann mit den Firmenwagen nach Hause düsen? Das sollte für alle Ihre Fahrer tabu sein. Erst Recht in Bayern, denn der Freistaat nimmt wieder einmal Sonderregelungen für sich in Anspruch. Bislang mussten Verkehrssünder in der Regel erst ab 1,6 Promille zum Idiotentest. In Bayern reicht künftig schon deutlich weniger Alkohol im Blut, wie der Verwaltungsgerichtshof München nun in einem Grundsatzbeschluss entschieden hat. Demnach ist bei jeder Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkohol am Steuer ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) anzuordnen.

Im Extremfall kann die MPU dann bereits nach einer Alkoholfahrt mit 0,3 Promille fällig sein. Ab dieser Grenze ist der Führerscheinverlust möglich, wenn der Fahrer einen Unfall baut oder auffälliges Fahrverhalten zeigt. In der Regel wird der Führerschein jedoch erst bei 1,1 Promille strafrechtlich kassiert.

Das bayerische Verwaltungsgericht folgt mit dieser Sichtweise den Verwaltungsrichtern in Baden-Württemberg. Allerdings lassen die Richter eine Revision des Urteils zu. Der Fall würde dann an das Bundesverwaltungsgericht gehen. (Az.: 11 BV 14.2738)