Arbeitsabläufe Niemand darf zu Schaden kommen

Fuhrparkverwaltung Foto: Götz Mannchen

Zum Riskmanagements eines Flottenmanagers gehört auch, Abläufe im Fuhrpark sicher zu organisieren.

Unternehmen müssen innerbetriebliche ­Abläufe so organisieren, dass niemand zu Schaden kommt. So schreibt es das Bürgerliche Gesetzbuch vor und verlangt eine ordentliche Betriebsführung. Wer Aufgaben delegiert, muss besonders wachsam sein. Mit einem einfachen »Herr Müller, machen Sie mal bitte …« ist es nicht getan. Wer seinem Fuhrparkleiter gesetzliche Halterpflichten überträgt, muss dies arbeitsvertraglich festhalten und die Fahrerpflichten dokumentieren. Wer Aufgaben weitergibt, muss sein Personal an- und einweisen, überwachen und über Rechte und Pflichten aufklären. Mitarbeiter müssen durch Schulungen in die Lage versetzt werden, die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig zu erfüllen. Werden direkte Risiken erkannt, muss eine Meldekultur im Unternehmen vorhanden sein, die nicht den Überbringer schlechter Nachrichten zum Schuldigen stempelt.