Ausblick 2017 Neue Regeln, höhere Kosten

VW Caddy, Flotte, Fuhrpark, Dummy Foto: Foto: VW, Montage: firmenauto

Flottenbetreiber und Autofahrer müssen sich auf höhere Kosten einstellen: Unter anderem steigen die Gebühren für HU und Führerschein sowie die Höhe von Bußgelder.

Es wird wohl deutlich teurer im kommenden Jahr. So steigen laut ACE nach acht Jahren die Gebühren für die Hauptuntersuchung, teurer wird auch der Führerschein, denn eine Verordnung des Bundesministeriums sieht eine Neuregelung der Gebühren vor. Auch bei den Bußgeldern stehen Änderungen ins Haus. So soll die verbotene Handy-Nutzung teurer und der Bußgeld-Katalog um Tablets erweitert werden. Und auch die Kraftstoffpreise dürften auf das Fuhrparkbudget drücken, prognostiziert der Autoclub. Nachdem die großen Ölstaaten sich geeinigt haben, die Fördermenge zu reduzieren, geht die Zeit des billigen Öls wohl zu Ende. Hier die Änderungen, zusammengefasst vom ACE, im Überblick:

Steuerbegünstigung für Flüssiggas und Erdgas

Im Februar 2017 entscheidet der Bundesrat über die steuerliche Begünstigung von Erdgas und Flüssiggas für Kraftfahrzeuge. Nach bisherigem Diskussionsstand soll die steuerliche Förderung auch nach 2018 bestehen bleiben.

Privilegien für Carsharing geplant

Mit dem derzeit in Abstimmung befindlichen Carsharing-Gesetz soll zum Beispiel für Rechtssicherheit bei der Einrichtung von Parkplätzen für diese Fahrzeuge gesorgt werden. Zudem soll es Gemeinden ermöglicht werden, auf Parkgebühren an entsprechenden Abstellplätzen zu verzichten.

Handy-Nutzung am Steuer wird teurer

Im Rahmen der kommenden Bußgeldreform sollen die Strafen für die Handynutzung im Straßenverkehr erhöht werden. Verstöße sollen bei Autofahrern mit 100 Euro geahndet werden, auf dem Fahrrad steigt das Verwarnungsgeld von 25 auf 55 Euro. Verboten werden sollen zudem die Nutzung von Tablets, E-Book-Readern und Videobrillen sowie das Schreiben von Kurznachrichten. Ausdrücklich erlaubt werden soll die Nutzung von Sprachsteuerungen, Vorlesefunktionen und Head-up-Displays.

Zulassungsrecht Klimaanlagen

Mit Wirkung vom 1. Januar 2017 dürfen Klimaanlagen nicht mehr mit fluorierten Treibhausgasen mit einem Treibhaus-Potenzial über 150 befüllt werden. Dazu zählt auch das bisher eingesetzte Kältemittel R134a. Ausgenommen sind Fahrzeuge, deren Typgenehmigung vor dem 01.01.2011 erteilt wurde.

Gebühren für Hauptuntersuchung und Führerschein steigen

Nach acht Jahren sollen die Gebühren für die Führerscheinprüfungen sowie die Hauptuntersuchungen für Autos teurer werden. Je nach Bundesland werden künftig Gebühren in Höhe von 35 Euro und 54,86 Euro erhoben.

Verkehrssicherheit: Lang-Lkw fahren weiter

Bis Ende 2016 noch Feldversuch, ab 1. Januar regulär auf deutschen Straßen: Nach Ankündigungen von Bundesverkehrsminister Dobrindt sollen die derzeitig 159 Lang-Lkw weiterhin auf dem freigegebenen Streckennetz unterwegs sein. Zurzeit dürfen etwa 60 Prozent des Autobahnnetzes von überlangen Trucks befahren werden.

Eindeutige Rettungsgasse

Neu gefasst werden soll der Paragraf 11 Abs. 2 StVO: Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen eine freie Gasse bilden. Bislang galt auf vierspurigen Abschnitten, dass die Rettungsgasse in der Mitte gebildet werden musste.

Kostenloses Wlan im ICE

Ab 1. Januar 2017 soll im ICE auch in der zweiten Klasse kostenlos Wlan zur Verfügung stehen. Jeder Reisende kann dann auf 200 MB Datenvolumen zurückgreifen. Danach wird die Geschwindigkeit gedrosselt. Darüber hinaus soll es ein Bordunterhaltungsprogramm mit Filmen im ICE-Portal geben. Zusätzlich rüstet die Deutsche Bahn 3.750 ICE-Wagen mit neuer Mobilfunktechnologie aus. Dadurch soll die Mobilfunkqualität steigen.

Frankreich: Umweltplakette kommt

Nach Paris führt am 1. Januar 2017 auch Grenoble eine Umweltzone ein, in den kommenden Jahren wird es Umweltzonen in weiteren 23 Städten geben. Vignettenpflicht besteht ab dem 1. April 2017 auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge, entsprechende Vignetten sind ab März 2017 erhältlich. Eine fehlende Plakette wird mit 68 Euro (Pkw) geahndet. Je nach Baujahr und Schadstoffklasse werden Vignetten in unterschiedlichen Farben ausgestellt, derzeit ist eine Einfahrt in die Umweltzonen mit allen Vignettenfarben gestattet. Der Preis für die Vignetten steht noch nicht fest.

Österreich: Pickerl wird türkis und teurer

Die österreichische Mautplakett für 2017 ist türkis, die Preise werden um 0,8 Prozent erhöht. Dann kostet die Jahresvignette 86,40 Euro, die Zweimonats-Vignette 25,90 Euro und die Zehntages-Vignette 8,90 Euro. Die 2016er Vignetten sind noch bis zum 31. Januar 2017 gültig. Achtung: Auf der Windschutzscheibe dürfen sich keine österreichischen Vignetten aus den Vorjahren befinden.