Fahrzeugausstieg Wer die Tür unachtsam öffnet, haftet mit

Fiesta Foto: Wolfgang Groeger-Maier

Bei einem aktuellen Urteil hatte der Fahrer eines Autos Teilschuld, weil er die Tür zu lange offen hielt.

Beim Vorbeifahren an einem geparkten Auto kollidierte eine Autofahrerin mit der offen stehenden hinteren Tür.  Die Frau behauptete, der Fahrer habe die Tür plötzlich geöffnet, als sie daran vorbei gefahren sei. Der Mann dagegen erklärte, die Tür habe schon länger offen gestanden, da er gerade sein Enkelkind im Kindersitz angeschnallt habe. Die Klage der Frau war teilweise erfolgreich. Das Gericht gab dem Mann 70 Prozent der Schuld. Dieser habe ein erhebliches Hindernis dadurch geschaffen, dass er seine Tür für eine nicht unbedeutende Zeit vollständig habe offen stehen lassen. Da der Unfall in der Morgendämmerung geschah, habe man dies auf große Entfernung nicht erkennen können.
Das Gericht war aber auch davon überzeugt, dass die Tür bereits längere Zeit geöffnet war und berücksichtigte die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs. Die Frau musste deshalb 30 Prozent des Schadens tragen.