Auto-Diebstahl Bloß keine Vorschäden verschweigen

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Wird das Auto gestohlen, ist die Versuchung groß, den einen oder anderen Lack- oder Unfallschaden unter den Tisch fallen zu lassen.

So wollte auch ein Diebstahlopfer Kasse machen. Er verheimlichte der Versicherung zwei wenige Monate zurückliegende Unfälle und strich auf dem Formblatt die Detailfragen zu Vorschäden einfach durch. Als das herauskam, ließen ihn die Richter des OLG Naumburg auf den kompletten Kosten sitzen (Az.: 4 U 32/11).