Werkstatt Kfz-Schiedsstellen helfen bei Ärger

Auch bei fiktiven Reparaturen wird die Umsatzsteuer fällig Foto: Spotpress, ZDK

Wer Ärger mit seiner Autowerkstatt hat, muss nicht gleich klagen. Billiger und schneller ist meist der Weg über die Kfz-Schiedsstellen. Doch auch der wird offenbar immer seltener nötig.

Pfuscht die Werkstatt, werden Flottenbetreibern ziemlich schnell sauer. Der Firmenwagen muss schließlich flott wieder auf die Straße, und jeder tag zusätzlich in der Werkstatt kostet unnötig Geld. Doch Deutschlands Autofahrer haben scheinbar immer weniger Ärger mit ihrer Kfz-Werkstatt. Im vergangenen Jahr riefen lediglich 9.944 Verbraucher die Kfz-Schiedsstellen an, wie der Gesamtverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) jetzt mitteilt. Gegenüber dem Vorjahr ist das ein Rückgang um 17,5 Prozent.

In 88 Prozent konnten sich Werkstatt und Kunde gütlich einigen

Bei 88 Prozent der Anträge konnte bereits im Vorverfahren eine einvernehmliche Regelung zwischen Werkstatt und Kunde erzielt werden. In den übrigen Fällen war eine Entscheidung der Schiedskommission nötig, der Vertreter von ZDK, ADAC, DAT und von Prüforganisationen angehören. In 23 Prozent der Fälle entschieden sie im Sinne der Werkstatt, in 17 Prozent zu Gunsten der Kunden. Die restlichen Verhandlungen endeten mit einem Vergleich oder sind bisher noch nicht abgeschlossen.

Streitpunkt Reparatur-Rechnung

Häufigster Streitpunkt war mit einem Anteil von 38 Prozent die Höhe der Werkstattrechnung. In 35 Prozent der Fälle ging es um den Vorwurf unsachgemäß ausgeführter Arbeiten, bei 29 Prozent waren es nicht in Auftrag gegebene und trotzdem durchgeführte Reparaturen.

Für den Kunden ist der Service kostenlos

Die Kfz-Schiedsstellen wurden 1970 ins Leben gerufen und sollen seitdem bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Kfz-Werkstätten beziehungsweise Händlern vermitteln. Für Werkstattkunden ist das Anrufen der Schiedsstelle kostenfrei, es können jedoch Gebühren für Gutachten und Ähnliches anfallen. Für Werkstätten und Händler, die in der Kfz-Innung organisiert sind, ist die Entscheidung verbindlich. Der Kunde hingegen kann bei Unzufriedenheit mit dem Ergebnis auch weiterhin vor ein Gericht ziehen. Eine Liste der bundesweit 130 Schiedsstellen finden Sie hier.