Autoband Am Haken endet die Betriebsgefahr

Geht ein Auto nach einem technischen Defekt in Flammen auf und beschädigt andere Fahrzeuge, haftet der Halter. Es sei denn, ein Abschleppunternehmer hat den Havaristen bereits verladen.

Auf der Ladefläche eines Abschleppwagens war ein Pkw in Brand geraten und hatte diesen dabei beschädigt. Der Abschleppunternehmer wollte darauf den Schaden vom Besitzer des abgeschleppten Wagens ersetzt haben. Er verwies auf die sogenannte allgemeine Betriebsgefahr eines Autos. Die Richter des OLG Karlsruhe aber verneinten dies: Von einem abgeschleppten und vollständig aufgeladenen Fahrzeug gehe keine Betriebsgefahr mehr aus. Das Abschleppfahrzeug und das darauf befindliche Auto bildeten eine Einheit, auf die der Autofahrer keinen Einfluss mehr habe. Daher müsse er auch nicht haften (Az.: 13 U 15/14).