Autofahren 2022 Das ändert sich im ­neuen Jahr

Geldmünzen Foto: AdobeStock

Das Jahr 2022 bringt für Autofahrer wieder einige Neuerungen mit sich. Wir haben kompakt zusammengefasst, was für sie im Fuhrpark relevant ist.

Führerschein

Weil die alten grauen oder roten Lappen nicht fälschungssicher und die Fotos oft veraltet sind, müssen sie schrittweise bis 2033 umgetauscht werden. Für von 1953 bis 1958 Geborene endet die Umtauschfrist bereits am 19. Januar 2022. Die Jahrgänge 1959 bis 1964 haben ein Jahr länger Zeit.

Maskenpflicht

Die geänderte Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sieht vor, dass bald zwei Masken zum Verbandskasten gehören müssen. Aller Voraussicht nach tritt die Verordnung noch 2022 in Kraft. Bislang kostet ein fehlender Verbandskasten fünf Euro.

Tanken 2021 Foto: SPX

Spritpreise

Die 2021 eingeführte CO2-Abgabe steigt 2022 von 25 auf 30 Euro je Tonne. Das zieht eine Abgabe von 8,4 Cent je Liter Benzin und 9,5 Cent je Liter Diesel nach sich. Das entspricht einer Erhöhung um etwa 1,5 Cent. Maßgeblicher beeinflusst der Rohölmarkt den

Assistenzsysteme

Am 6. Juli 2022 wird eine neue EU-Verordnung bei der Homologation neuer Automodelle verpflichtend. Die Verordnung schreibt dann bessere Notbremsassistenten, Spurhalter, Müdigkeitswarner, eine Schnittstelle für eine Alkoholwegfahrsperre, einen Unfalldatenspeicher sowie eine automatische Tempobremse für Geschwindigkeitslimits vor.

Foto: Stock Adobe, Jürgen Fälchle

Maut

In Deutschland wird es anders als in den Nachbarländern weiterhin keine Maut für Pkw geben. In Österreich wird die Vignette um 1,4 Prozent teurer, kostet für das ganze Jahr so 93,80 Euro, für zehn Tage 9,60 Euro. Auf den Kleber kann man verzichten, es ist eine digitale Kennzeichenerfassung möglich.

Hauptuntersuchung

Alle Autos mit einer braunen Plakette müssen 2022 zur Hauptuntersuchung. Sie bekommen nach erfolgreicher Prüfung einen grünen Kleber, der bis 2024 gilt.

Foto: Immanuel Schneeberger

Prämien für E-Autos und Plug-in-Hybride

Die neue Bundesregierung will die bisherigen Regeln zur ­Innovationsprämie bis Ende 2022 unverändert fortführen. Das bedeutet, dass ab Oktober 2022 nur noch Plug-in-­Hybride mit mehr als 60 Kilometer Reichweite oder maximal 50 Gramm CO2 je Kilometer gefördert werden. Ab 2023 sollen die Förderungen nur noch dann gewährt werden, wenn ein gewisser elektrischer Fahranteil nachgewiesen werden kann.

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Höhere Bußgelder

Bereits seit dem 9. November 2021 gilt eine verschärfte Variante des Bußgeldkatalogs. Das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen, auf Elektro- oder Behindertenparkplätzen wurde teurer. Ebenso steigen die Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie die Strafen beim Blockieren der Rettungsgasse.