Autokauf Bei Übergabe auf Mängel prüfen

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Gewerbekunden werden beim Autokauf schlechtergestellt als private Kunden. Sie müssen alle Mängel am neuen Firmenwagen sofort melden.

Weist das neue Firmenfahrzeug Mängel auf, stehen dem Käufer verschiedene Rechte zu. Er kann beispielsweise Nacherfüllung verlangen. Wenn der Verkäufer das Auto nicht oder nicht ordnungsgemäß nachbessert, kann er vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadenersatz geltend machen.

Der Haken dabei: Der Käufer muss beweisen, dass das Auto mangelhaft ist und dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Klingt einfach, ist es aber nicht. Zumindest nicht für gewerbliche Käufer. Private Verbraucher haben es leichter. Denn bei ihnen geht der Gesetzgeber davon aus, dass innerhalb von einem halben Jahr nach dem Kauf auftretende Mängel schon von Anfang an vorlagen. Entsprechend wurde Paragraf 476 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) formuliert. Danach liegt es am Verkäufer, diese Vermutung zu widerlegen.

In einem vom OLG Düsseldorf entschiedenen Fall (Az.: 22 U 211/16) musste sich die Käuferin eines knapp 70.000 Euro teuren Cabrios schmerzlich gravierende Versäumnisse vorwerfen lassen. Sie war bereits zwei Wochen im neuen Cabrio unterwegs, als sie dem Autohaus Lackkratzer auf beiden Fahrzeugseiten meldete. Deshalb wollte sie das Auto wieder zurückgeben.

Die Richter von Landgericht und Berufungsgericht meinten auch, dass die Kratzer ein Mangel sind. Die Beweislastumkehr zugunsten der Käuferin ließen sie dagegen nicht zu. Die Vermutung, dass bereits bei Gefahrübergang im Ansatz ein Mangel vorlag, sei mit der Art des Mangels unvereinbar, heißt es im Richterdeutsch. Vereinfacht: Solche Beschädigungen hätten einem fachlich nicht versierten Käufer sofort auffallen müssen. Und es sei deshalb zu erwarten, dass ein Käufer das bei der Übergabe beanstandet.

Womit wir wieder zum Firmenkunden oder Flottenmanager kommen. Der muss das Auto bei der Übergabe erst recht von vorne bis hinten checken. Denn ihn trifft bei einem Mangel die volle Beweislast. Ich empfehle deshalb: Nehmen Sie sich Zeit bei der Fahrzeugübergabe. Untersuchen Sie das gute Stück sehr genau auf optische Mängel. Halten Sie Kratzer, Beulen oder ähnliche augenfällige Fehler sofort schriftlich fest. Das Motto »Augen auf« gilt nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch beim Autokauf.