Autonomes Fahren Gesetzentwurf noch im Juli

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Weniger Unfälle, niedrigere Schadenquoten – das versprechen sich Flottenbetreiber vom autonomen Fahren. Nun kommt die gesetzliche Grundlage offenbar schneller als gedacht.

Eine gesetzliche Grundlage für selbstfahrende Autos kommt offenbar kurzfristig: Noch im Juli will Verkehrsminister Alexander Dobrindt eine Reform des Straßenverkehrsrechts auf den Weg bringen, berichtet das "Handelsblatt" in seiner aktuellen Ausgabe.

Nach dem Entwurf darf sich der Fahrer eines autonomen Autos nicht ausschließlich auf die Technik verlassen. So heißt es laut dem Bericht im neuen Paragraf 1a, dass Fahrzeuge zugelassen werden sollen, "die für eine bestimmte Zeit und in bestimmten Situationen" durch den Einsatz von Technik lenken und beschleunigen sowie den Fahrer anweisen, wieder die Kontrolle zu übernehmen.

Schon heute können teilautonome Systeme, beispielsweise von Mercedes, BMW, Volvo oder Tesla, die Geschwindigkeit, das Auto in der Spur und den gleichbleibenden Abstand zum Vordermann halten. Mercedes und Telsa können auch den Spurwechsel automatisch vornehmen. Schon nach der heutigen rechtlichen Lage müssen Autofahrer aber jederzeit auf den Verkehr reagieren können.