Autonomes Fahren Unklare Rechtslage

Schon bald sollen Autos autonom fahren. Doch ganz so einfach geht das nicht – der Gesetzgeber muss zunächst das geltende Recht anpassen.

Ein Dienstwagen, der selbstständig über die Autobahn düst, während der Fahrer am Laptop eine Präsentation vorbereitet oder E-Mails schreibt? Wenn die Hersteller dürften wie sie könnten, würden solche Autos schon morgen im Showroom stehen. Allerdings hätte ein Fahrzeug mit diesen hochautomatisierten Fahrfunktionen derzeit keine Chance bei den Genehmigungsbehörden.

Das Recht muss mit der Technik mitziehen

Trotzdem besteht Hoffnung, dass die Realität der elektronischen Systeme bald auch in den Vorschriften zur Zulassung und Nutzung dieser Fahrzeuge ankommt. Der Gesetzgeber jedenfalls sieht sich in der Pflicht, in rechtlicher Hinsicht mit der Technologie gleichzuziehen. Für die Juristen stellt sich damit eine Mammutaufgabe. Es reicht nicht, nur den einen oder anderen Paragrafen auf Vordermann zu bringen.Zur Disposition steht ein komplexes Rechtssystem, das internationale und nationale Normen miteinander verbindet.

Die Marschrichtung der Rechtsexperten bestimmt vor allem ein Vertragswerk aus dem Jahr 1968. Das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr besagt unter anderem, dass ein Fahrzeugführer sein Gefährt dauernd beherrschen muss, damit er ständig in der Lage ist, die ihm obliegenden Fahrbewegungen auszuführen. »Das Assistenzsystem darf den Fahrer nicht an der Erfüllung seiner Pflichten hindern. Ein System, das der Fahrer überwachen muss und das sich übersteuern lässt, ist nach aktueller Rechtslage zulässig«, erklärt der Jurist Lennart Lutz, Wissenschaftlicher Mitarbeiter der 2010 an der Universität Würzburg eingerichteten Forschungsstelle »Robotrecht«. Ein teilautomatisiertes System hätte demnach freie Fahrt. Hingegen hätte ein System, das in Eigenregie das Auto fährt, keine Rechtsgrundlage.

Wiener Konvention muss geändert werden

Die automobile Zukunft steht und fällt mit der Wiener Konvention. Eine Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen hat daher im März 2014 Vorschläge zur Änderung der Konvention ins Spiel gebracht, die den Weg für hochautomatisierte Fahrzeuge frei machen sollen. Die neue Fassung sieht vor, dass die Anforderungen erfüllt sind, wenn ein Fahrzeug den technischen Vorschriften des europäischen Zulassungsrechts (ECE-Regeln) entspricht. Das Gleiche gilt, wenn der Fahrer das Assistenzsystem übersteuern oder abschalten kann. Stimmen die Vertragsstaaten den Änderungen zu, könnte die überarbeitete Konvention Ende 2016 in Kraft treten.

Der Automobilbranche bietet diese Aussicht vorerst jedoch wenig Grund zur Euphorie. Denn das deutsche Zulassungsrecht bremst die Einführung von Autos mit automatisierten Fahrfunktionen noch kräftig aus. Kopfzerbrechen bereitet den Juristen die für Lenkanlagen zuständige ECE-Regel 79. Auch dort heißt es, dass ­Assistenzsysteme, die in die Lenkung eingreifen, nur dann zulässig sind, wenn der Fahrer stets die Hauptverantwortung für das Führen des Fahrzeugs behält.

Mehrere Baustellen im Rechtssystem

Zudem muss sich das System jederzeit durch einen bewussten Eingriff übersteuern lassen. »Das ist ein klarer Platzverweis für die automatisierten Systeme, bei denen der Fahrer das Fahrzeug nicht ständig überwachen muss«, weiß Lennart Lutz. Die Juristen setzen daher auch an dieser ECE-Regel den Hebel an. Eine Fassung mit den nötigen Änderungen soll spätestens in drei Jahren zur Verfügung stehen.

Bis dahin gibt es allerdings noch weitere Baustellen im Rechtssystem. Wie hält es etwa die Straßenverkehrsordnung (StVO) künftig mit hoch- und vollautomatisierten Fahrzeugen? Auch das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht gehört auf den Prüfstand. Schließlich lässt sich ein automatisiertes Fahrzeug, das unbemerkt vom Fahrer gegen eine Verkehrsregel verstößt, vor Gericht nicht belangen. Bei einem Unfall mit einem teil­automatisierten Fahrzeug sollte zudem klar sein, ob ein Fehlverhalten des Fahrers oder eine Funktionsstörung der ­automatisierten Steuerung im Spiel war. Dafür könnte der Einsatz von Unfall­datenspeichern Pflicht werden.