Teil 5 | Basiswissen Fuhrparkmanagement Halterhaftung und mehr

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Von der Führerscheinprüfung bis zur Halterhaftung: In einem Fuhrpark gibt es viele rechtliche Fallstricke. Worauf Sie unbedingt achten sollten, lesen Sie hier.

Davon hat jeder Fuhrparkmanager schon einmal gehört: Er hat im Unternehmen rechtliche Pflichten. Wer aber die Regeln und ein paar Kniffe kennt, kann sich im Alltag viel Ärger ersparen. Grundsätzlich gilt: Hat ein Unternehmen Autos, so obliegt ihm die Halterhaftung. Ist es nicht anders geregelt, steht dafür der Geschäftsführer gerade. Der tut aber gut daran, das an die zuständige Fachabteilung zu ­delegieren.

Halterhaftung für alle Dienstwagen?

Und schon hat der Fuhrparkleiter sämtliche Halter­pflichten für alle Dienstwagen an der Backe. Beispielsweise, regelmäßig die Führerscheine aller Kollegen zu überprüfen, die Firmenwagen fahren. Das kann bei ausländischen Führerscheinen komplizierter sein, als es sich im ersten Moment anhört. Im ­Wirrwarr der EU-Führerscheinklassen helfen Übersichtslisten. Die erste Kontrolle sollte der Fuhrparkverantwortliche immer selbst übernehmen und schriftlich dokumentieren. Danach empfiehlt sich eine jährliche Kontrolle, am besten unangemeldet, gern auch per App. Dabei gilt es nicht nur, auf die richtige Fahrerlaubnisklasse zu achten; auch Erkrankungen der Mitarbeiter können eine Rolle spielen, sofern sie die Fahrtauglichkeit einschränken.

Strafzettel kann man nicht aussitzen

Klassiker im Fuhrpark sind Strafzettel, die oft direkt beim Fuhrparkmanager landen. Hier reicht es nicht, den Zeugenbefragungsbogen weiterzugeben und zu hoffen, dass der Kollege ihn fristgerecht ausfüllt und an die Behörde zurücksendet. Denn wird die Frist überzogen, verordnen Behörden inzwischen eher früher als später eine Fahrtenbuchauflage. Wer das als Problem des Fahrers sieht, täuscht sich. Der mag anfangs noch in die Mangel genommen werden. Doch kann die Behörde wiederholt in einem Unternehmen die Verkehrssünder nicht ermitteln, droht der gesamten Flotte eine Fahrtenbuchauflage.

Das musste auch ein großer Fuhrpark schmerzhaft erfahren. Obwohl über 1.000 Strafzettel anstandslos abgewickelt wurden, kämpft das Management gegen eine Fahrtenbuchauflage – nur weil in zwei Fällen der Fahrer nicht ermittelt werden konnte. Der richtige Weg: Füllen Sie den Zeugenbefragungsbogen aus und geben Sie an, welchem Fahrer das Auto zum Tatzeitpunkt überlassen worden war. Den kontaktiert die Behörde, und das Unternehmen ist aus dem Schneider.

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Überlassungsvertrag an Dienstwagenfahrer

Ähnlich wichtig ist es, Halterverantwortlichkeiten in einem Überlassungsvertrag an die Fahrer zu delegieren. Ist unklar, wer Halter des Fahrzeugs ist, belangen Behörden im Schadensfall auch mehrere Parteien. Eine Fahrzeugunterweisung für die fahrenden Mitarbeiter ist da ebenso verpflichtend wie eine Einweisung in die richtige Ladungssicherung, auch für die Laptoptasche auf dem Beifahrersitz. Geregelt wird das in den Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Neben der Erstunterweisung muss eine jährliche UVV-Unterweisung des Fahrers dokumentiert werden. Eine Checkliste zur täglichen Abfahrtskontrolle für die Fahrer ist ebenso wichtig wie das Protokoll einer jährlichen Fahrzeugkontrolle. Natürlich muss der Fuhrparkleiter nicht zwingend jeden Fahrer persönlich in seinen neuen Dienstwagen einweisen. Auch dies kann er delegieren, ans Autohaus beispielsweise, wo dies dann schriftlich dokumentiert werden muss.

Betriebsgefahren betreffen alle Flottenfahrzeuge

Grundsätzlich geht von jedem Auto eine Betriebsgefahr aus. Die endet erst dann, wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt worden ist. Als nicht ordnungsgemäß kann schon gelten, wenn der dicke SUV über die Parkplatzmarkierung auf die Straße hinausragt und die Anhängerkupplung nicht eingeklappt ist, sodass eine Rentnerin mit ihrem Rollator dran hängen bleibt. Hier kommen dann auch Versicherungen ins Spiel, die derartige Unachtsamkeiten absichern – aber eben nur, wenn die Fahrer vorher auf ihre an sie delegierten Pflichten aufmerksam gemacht wurden.

Ursprünglicher Text von Immanuel Schneeberger, aktualisiert von der Redaktion.