Betriebsausgaben Supersportwagen abzugsfähig

Foto: Porsche

Auto ist nicht Auto, vor allem nicht vor dem Finanzamt. Das musste ein Unternehmen feststellen, das einen 390.000 Euro teuren Porsche absetzen wollte.

Ein Unternehmen, das Karosserien von Rennwagen fertigt, wollte die Leasingraten für einen Porsche Carrera GT als Betriebsausgaben ansetzen. Anschaffung und Pflege des ersten aus Karbonfaserverbundstoffen gefertigten Serienfahrzeugs seien nötig für die Vertragsbeziehungen zu einem wichtigen Kunden und deshalb betrieblich veranlasst. Das Finanzamt lehnte die hohen Kosten aber als unangemessen ab.

Erst im zweiten Anlauf kam das Rennsport-Unternehmen beim Finanzgericht Baden-Württemberg durch (Az.: 6 K 238/14). Bei diesen Aufwendungen eines in der Automobilbranche und im Automobilrennsport tätigen Unternehmens handele es sich nicht um einen Fall des Betriebsausgabenabzugsverbots nach § 4 Abs. 5 EStG. Das Unternehmen nutze den Wagen nicht, um allgemein zu repräsentieren, sondern um sich konkret mit dem Fahrzeughersteller und dessen Rennsportbereich zu identifizieren.

Außerdem hätten die Finanzbeamten alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigen müssen. Dazu gehören nicht nur Größe des Unternehmens, Höhe des längerfristigen Umsatzes und des Gewinns. Sie hätten vor allem die Bedeutung des Repräsentations-aufwands für den Geschäftserfolg und seine Üblichkeit in vergleichbaren Betrieben als Beurteilungskriterien heranziehen müssen.

Das Finanzgericht sah die Aufwendungen im Streitfall insbesondere deshalb nicht als unangemessen an, weil das Unternehmen mit der Fertigung von Kohlefaser-Karosseriestrukturen auch in einem Marktsegment tätig ist, das enge Bezüge zu dem angeschafften Fahrzeug aufweist.