Jahressteuergesetz 2013 E-Autos: Weniger Steuern bei Privatnutzung

Prius Plug-in Foto: Hersteller

Es sollen mehr Elektroautos auf die Straße. Doch die teuren Anschaffungskosten und die damit verbundene hohe Steuerlast des geldwerten Vorteils, hindern viele Flottenbetreiber E-Autos in ihren Fuhrpark aufzunehmen.

Geht es nach dem Bundestag, ändern sich mit dem Jahressteuergesetz 2013 die Regeln für die private Nutzung und die Abschreibung von betrieblichen Elektro- und Hybridfahrzeugen.  Wenn das Gesetz den Bundesrat passiert hat, reduziert sich die Bemessungsgrundlage des geldwerten Vorteils (Bruttolistenpreis) um die Kosten der Batterie um 500 Euro pro kWh Speicherkapazität. Das gilt sowohl für die Berechnung des geldwerten Vorteils für Privatfahrten als auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Gedeckelt wird der Abzug auf 20 kWh.

Die Bemessungsgrundlage verringert sich um maximal 10.000 Euro

Demnach verringert sich die Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis) von Elektro- oder Hybridfahrzeuge um maximal 10.000 Euro. Das soll für Elektrofahrzeuge, die bis Ende 2013 angeschafft werden gelten.

Dieser Betrag mindert sich für in den Folgejahren angeschaffte Fahrzeuge jährlich um 50 Euro pro kWh Speicherkapazität der Batterie. Grund: fortschreitende technische Entwicklungen, Serienproduktion, geringere Kosten für Batteriesysteme. Bei der Fahrtenbuchmethode scheiden die auf die Anschaffung der Batterie entfallenden Aufwendungen bei der Ermittlung der Gesamtkosten aus und die Abschreibung ist entsprechend zu mindern. Dabei ist vorgesehen die Regelung zeitlich bis 2022 zu beschränken.