Leasingrückgabe Fahrzeugrückgabe: Darauf müssen Sie achten

Zehn Gebote, worauf Fuhrparkmanager achten sollten Foto: Götz Mannchen 11 Bilder

Über Leasingrückläufern hängt das Damoklesschwert der hohen Nachzahlungen.

Transparenz schaffen

Das wichtigste Kriterium für Leasingrückläufer heißt Transparenz. Wer von vornherein weiß, was auf ihn zukommt, erlebt bei Vertragsende keine bösen Überraschungen. Daher ist es für Flotten unerlässlich, eine Leasinggesellschaft zu wählen, die bei der Rücknahme auf zertifizierte Prozesse wie die Faire Fahrzeugbewertung des VMF (Verband der markenunabhängigen Fuhrparkmanagementgesellschaften) oder Dekra Fair Return setzt. In beiden Fällen zeigen Schadenkataloge die Kosten für Mängel auf. Eine Studie des Center Automotive Research (CAR) zeigt: Firmen zahlen im Schnitt 700 Euro nach. Bei den nach VMF-Richtlinien zertifizierten Non-Captives fahren Flotten mit durchschnittlich 573 Euro um mehr als 20 Prozent günstiger.

Gutachter einschalten

Oft gibt es zwischen Flottenkunden und Leasinggesellschaft Meinungsverschiedenheiten, ob ein Mangel nun als der Laufleistung und dem Alter entsprechende Gebrauchspur gilt oder  aber als wertmindernder Schaden einzustufen ist. Um hier Objektivität zu erreichen, sollte unbedingt ein neutraler Gutachter die zurückgehenden Fahrzeuge unter die Lupe nehmen. Dasgarantiert allen Beteiligten eine faire Beurteilung – betroffen ist ja auch der Gebrauchtwagenhändler, der die ausgedienten Dienstwagen hinterher vermarkten muss. Die Dekra-Bewertung etwa enthält ein Qualitätssiegel für Gebrauchte.

Laufleistung im Auge behalten

Wer einen Kilometervertrag abgeschlossen hat, sollte darauf achten, dass die vereinbarte Laufleistung am Ende weder deutlich über- noch unterschritten wird. Liegt die Fahrleistung deutlich niedriger als vereinbart, hat man durch die höheren Raten während der  Vertragslaufzeit zu viel bezahlt. Zwar erstatten die Leasinggesellschaften Minderkilometer, doch das fängt die zu hohen Raten nicht auf. Noch teurer kommen Mehrkilometer, da die Gesellschaften hierfür deutlich mehr verlangen als sie für eine geringere Laufleistungzurückzahlen. In der Regel gibt es einen Toleranzbereich von plus/minus 2.500 Kilometern, für den keine Kosten anfallen. Unter Umständen eine Vertragsanpassung während der Laufzeit in Betracht ziehen.

Fahrer einweisen

Manch Firmenwagenlenker schert sich nicht sonderlich darum, das ihm überlassene Fahrzeug pfleglich zu behandeln. Die Quittung für ramponierte oder runtergerittene Autos erhält am Schluss das Unternehmen, welches dann bei Vertragsende von der Leasinggesellschaft zur Kasse gebeten wird. Hier gilt es, von vornherein klare Regeln aufzustellen. So sollte zum Beispiel das Rauchen im Fahrzeug nicht nur in der Car Policy kategorisch ausgeschlossen sein, sondern auch in jedem individuell gestalteten Dienstwagenüberlassungsvertrag gesondert verboten werden. Denn verstoßen Fahrer gegen von ihnen selbst unterzeichnete Regeln, besteht durchaus die Möglichkeit, sie an Nachzahlungen für den Dienstwagen zu beteiligen.

Autos aufbereiten

Es ist keine gute Idee, das Firmenauto direkt nach der letzten Dienstreise der Leasinggesellschaft auf den Hof zu stellen. Denn so nimmt man sich die Möglichkeit, bei Fahrzeugschäden abwägen zu können, ob sich eine Reparatur vor der Rückgabe rechnet, oder unter Umständen hinterher eine geringe Nachzahlung günstiger kommt. In solchen Fällen sollten Unternehmen immer Smart Repair in Betracht ziehen – sofern dies das Regelwerk der Gesellschaft zulässt. Absolutes Muss ist eine gründliche Reinigung. Dazu gehört auf jeden Fall Aussaugen und ein Besuch in der Waschanlage. Dass keinerlei Müll im Auto zurückbleiben sollte, versteht sich von selbst.

Auf Schäden untersuchen

Zwar lassen sich sämtliche Pflichten der Fahrzeugpflege – auch regelmäßige technische Kontrollen wie Öl, Luftdruck und so weiter – per Dienstwagenüberlassungsvertrag auf den Fahrer übertragen. In der Verantwortung steht aber letztendlich immer der Fuhrparkleiter. Daher sollte dieser seine Leasingrückläufer genau unter die Lupe nehmen, bevor sie das Betriebsgelände verlassen. Der Zustand muss dabei unbedingt dokumentiert werden, um nicht für Schäden belangt werden zu können, die eventuell später bei der Überführung oder auf dem Firmengelände der Leasinggesellschaft entstehen. Flottenmanager, die ganz sichergehen wollen, fotografieren etwaige Mängel.

Zubehör zusammenhalten

Kleine Parkrempler lassen sich bei Dienstwagen meist nicht verhindern, schlagen aber am Ende auch nicht übermäßig zu Buche, solange sie nicht wirklich an die Blechsubstanz gehen. Ärgerlich und leicht vermeidbar hingegen ist verschlamptes Zubehör des Autos. Lässt sich die fehlende Betriebsanleitung noch verschmerzen, kann zum Beispiel ein verloren gegangener Schlüssel richtig ins Geld gehen – je nach Modell kommen schnell mehrere Hundert Euro zusammen. Zubehör unbedingt immer im Überlassungsvertrag dokumentieren.

Unschuld beweisen

Full-Service-Leasingverträge beinhalten unter anderem die Dienstleistung, Rückläufer vom Kunden abzuholen. Das ist eine feine Sache, birgt aber auch Risiken. Ab dem Zeitpunkt, ab dem das Auto vom Hof fährt, spricht das Gesetz vom sogenannten Gefahrenübergang (§ 446 BGB). Das heißt, für alle Schäden, die danach entstehen, muss die Leasinggesellschaft selbst aufkommen. Daher sollte der Fuhrparkmanager genauestens dokumentieren, in welchem Zustand sie den Dienstwagen übernommen hat – um hinterher die eigene Unschuld beweisen zu können.

Mitarbeiter mitschicken

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Selbst bei Leasinggesellschaften, die sich nach den Kriterien der Fairen Fahrzeugbewertung oder von Dekra Fair Return haben zertifizieren lassen und auch wenn ein unabhängiger Gutachter die Bewertung des Dienstautos übernimmt, sollte stets ein Mitarbeiter des Unternehmens beim Rückgabeprozedere vor Ort sein. Im Idealfall ist dies der Fahrer des Wagens, der bei Unstimmigkeiten gegebenenfalls sofort den Fuhrparkmanager informieren kann.

Alles dokumentieren

Auch wenn es banal klingt, im Zuge der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs sollten Unternehmen darauf achten, jede Kleinigkeit festzuhalten. Dazu gehört der Zustand des Autos vor der Übergabe, deren Ort, der Kilometerstand, Datum und Zeit. Gegebenenfalls gegenzeichnen lassen. Bei der Rückgabe selbst darauf achten, dass ebenfalls alles dokumentiert wird. Zudem sollte der Mitarbeiter vor Ort das Protokoll genau lesen, bevor er es unterschreibt.