Rechnungsprüfung Wo Werkstätten gern schummeln

8 Bilder

Nicht bei jeder Reparatur muss das Auto gleich zerlegt werden. FIRMENAUTO nennt die sieben beliebtesten Schummeleien der Werkstätten

Hat die Werkstatt mehr gemacht als vereinbart? Oder wurde zum Beispiel der Wintercheck als Extra aufgeführt, obwohl dieser laut Herstellerplan bereits im Wartungsumfang enthalten ist? In solchen oder ähnlichen Fällen ist es selbst für versierte Fuhrparkmanager schwierig, Unregelmäßigkeiten überhaupt als solche zu erkennen. Auch bei  Verbundrichtzeiten, Reparaturmethoden  oder pauschaler Berechnung von Kleinteilen stößt das nötige Fachwissen bei vielen Flottenverwaltern an die Grenzen.

Dienstleister helfen bei der Rechnungsprüfung

Je nach Flottengröße und Ausbildung ist es sinnvoll, die Rechnungsprüfung an externe Spezialisten zu übertragen. Immerhin entfallen auf die Instandhaltung eines Autos im Schnitt über zehn Prozent der gesamten Kosten. Wie das Beispiel auf Seite 26 zeigt, lohnt es sich durchausdie Rechnungen unter die Lupe zu nehmen. »Ohne Kostenvoranschlag sollten Flottenbetreiber keine Reparatur freigeben«, sagt Volkmar Zöfelt, Leiter der Schadenabteilung von Fleet Friend Service. Anhand der digitalen Schadenakte mit Fotos überprüft der Experte den Kostenvoranschlag. Passt der Reparaturvorschlag zum Schaden? Müssen die Teile erneuert werden oder reicht eine Instandsetzung aus? 

Reparatur vor Erneuerung

Generell gilt: Instandsetzung geht vor Erneuerung. »Immer vorausgesetzt, die Herstellervorgaben werden eingehalten«, erklärt Zöfelt. Erst wenn alle Rechnungspunkte kontrolliert und gegebenenfalls verändert wurden, erfolgt die Freigabe. Unter anderem prüfen die Experten, ob die anfallenden Arbeiten nicht unter Gewährleistung, Ersatzteilgarantie oder Kulanz fallen könnten. Am sichersten ist hier ein entsprechender Passus im Werkstattauftrag. Auch wenn viele Werkstätten von sich aus auf mögliche Gewährleistungsansprüche hinweisen und eine automatische Kulanzanfrage anbieten, sollten mögliche Ansprüche überprüft werden.

Vor allem bei Fahrzeugen mit hohen Laufleistungen kommt es häufiger vor, dass ein Kulanzantrag nicht gestellt wird. Im Rahmen von Wartungsarbeiten und Inspektionen berechnen die Werkstätten teilweise zu viel Motoröl oder nicht zum Arbeitsumfang gehörende Teile. Darüber hinaus vergessen Werkstätten öfter Großabnehmernachlässe, berücksichtigen Verbundrichtzeiten nicht oder berechnen Arbeiten doppelt, indem etwa Probefahrten oder Bremsentests, die bereits zum Inspektionsumfang gehören, als einzelne Positionen erscheinen. Wer sich entscheidet, die Rechnungsprüfung seiner Flotte in eigener Regie zu verantworten, muss sich also auf einiges gefasst machen.

Hier wird gerne geschummelt: 

Marderbiss

Eigentlich sieht er ja niedlich aus. Doch wehe ein Marder verschwindet unterm Auto, dann ist kaum ein Teil vor dem Nager sicher. Neben Dämmmatten mag er Gummischläuche, insbesondere den Unterdruckschlauch. Ärgerlich ist so ein Schaden allemal. Und wer sein Auto in die Werkstatt bringen muss, sollte dann die Rechnung genau prüfen. Denn die Werkstätten verkaufen den ahnungslosen Autofahrern gerne komplett neue Schlauchpakete. Kostenpunkt: zwischen 30 und 35 Euro. Meist genügt es aber, das zerbissene Teilstücks zu ersetzen. Kostenpunkt: rund acht Euro. Tipp: Klären Sie im Vorfeld, welche Schäden genau entstanden sind und ob das ganze Schlauchsystems wirklich ersetzt werden muss. 

Smart Repair

Schon kleine Unachtsamkeiten beim Einparken können teuer werden. Da genügt schon ein leichtes Touchieren, und die Stoßstange hat eine Schramme, eine Delle oder sogar einen Riss. Früher musste man ganze Bauteile austauschen, heute kann man die Schäden an Karosserie, Lack oder Kunststoffteilen schnell und effektiv ausbessern. Stichwort: Smart Repair. Immer mehr Werkstätten wenden diese clevere Reparaturmethode an, vor allem um Klein- und Bagatellschäden auszubessern. Für kleines Geld werden kleinere Beulen im Blech herausgedrückt oder Kratzer im Lack mittels Spot-Lackierung übertüncht. Und das System wird nicht nur außen angewendet. Mit speziellen Verfahren lassen sich auch Kunststoffe samt ihrer Oberflächenstruktur wiederherstellen oder Löcher in Sitzbezügen stopfen. Doch bei größeren Schäden kommt auch Smart Repair an die Grenzen. In den meist ist hinterher nichts mehr zu sehen. 

Motoröl

Zu viel Öl schadet dem Motor und dem Budget des Kunden, der beim Ölwechsel eine überhöhte Rechnung präsentiert bekommt. Achten Sie auf die korrekte Ölfüllmenge. Meist sind es nur ein paar Zehntelliter, die man auf der Rechnung gerne übersieht. Doch Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist. ErsatzteilzuschlägeFahrzeughersteller geben für Ersatzteile eine unverbindliche Preisempfehlung ab. Werkstätten schlagen dann in der Regel 10 bis 25 Prozent als Lagerhaltungskosten oder für die Lieferung per Nachtexpress auf. »Das müssen Flottenbetreiber nicht akzeptieren«, erklärt Volkmar Zöfelt, Experte für Rechnungsprüfungen.

Die Hersteller bieten den Werkstätten in der Regel die Möglichkeit, Teile innerhalb von 24 Stunden oder per Nachtexpress ohne Aufpreis zu bestellen. Darüber hinaus sollte der Kunde überprüfen, ob eventuell vereinbarte Nachlässe auch gewährt wurden. Gerade bei Fuhrparks von größeren Konzernen kann es vorkommen, dass die EDV der Werkstatt zwar für den Mutterkonzern Nachlässe enthält, bei Tochtergesellschaften allerdings nicht alle Rabatte übernommen wurden. 

Lackschäden

Lackschäden lassen sich auf verschiedenste Arten reparieren. Bei kleineren Steinschlägen oder oberflächigen Kratzern bietet sich das vergleichsweise kostengünstige Spot Repair an. Das Verfahren funktioniert bei Steinschlägen, aber auch bei Beschädigungen bis zur Größe einer Zwei-Euro-Münze. »Man muss bei einem Kratzer nicht gleich den ganzen Kotflügel abbauen und lackieren«, erklärt Volkmar Zöfelt, Leiter der Schadensabteilung von Fleet Friend Service. Bei Unfallschäden, größeren Parkremplern oder wenn der Stoßfänger ausgetauscht werden muss, lackieren Werkstätten gerne auch die angrenzenden, unbeschädigten Bauteilen mit. Das treibt den Preis in die Höhe, muss aber nicht unbedingt sein. »Nur bei Silbermetallic und champagnerfarbigen Metalliclacken ist dieser Aufwand grundsätzlich erforderlich.« Bei allen anderen Farben sieht man den Unterschied nicht. Macht der Schaden weniger als 50 Prozent der Oberfläche eines Bauteils aus, sollte die Werkstatt die billigere Reparaturlackierung berechnen. Erst bei größeren darf sie eine komplette Oberflächenlackierung ansetzen. 

Regensensor

Regensensoren geraten beim Auswechseln von Glasscheiben öfter ins Visier der Rechnungsprüfer. So berechnen Werkstätten beim Austausch der Frontscheibe gerne gleich noch die Kosten für einen neuen Regensensor – obwohl dieser nicht defekt ist und nicht erneuert werden müsste. In den meisten Fällen genügt es das dazugehörige Klebepad zu wechseln. Kostenpunkt: 1,50 Euro für den Klebestreifen anstatt 60 Euro für den Sensor. 

Hersteller- und Instandsetzungsvorgaben

Hat Ihnen die Werkstatt bei der letzten Inspektion unberechtigterweise fünf Euro für Kleinmaterialien in Rechnung gestellt? Oder wurde ein Wintercheck auf der Rechnung als Extra aufgeführt, obwohl der laut Durchführungsplan des Herstellers bereits im Wartungsumfang enthalten ist? Sie meinen, das lohnt sich nicht zu reklamieren? Von wegen, je nach Flottengröße kann da ein stattlicher Betrag zusammenkommen. Denn wozu gibt es Hersteller- und Instandsetzungsvorgaben? Sie regeln, wie lange ein Mechaniker für jeden Handgriff brauchen darf. Vereinbaren Sie immer, dass zusätzliche Arbeiten nur nach Rücksprache erfolgen dürfen. Beliebter Trick: Verbundrichtzeiten werden nicht berücksichtigt, Arbeiten doppelt berechnet. Probefahrten oder Bremsentests etwa gehören zum Inspektionsumfang und dürfen nicht separat auf der Rechnung erscheinen. Darüber hinaus sollten Fuhrparkverantwortliche auch die Wartungsvorschriften für ihre Autos kennen. Zuweilen ignorieren die Werkstätten den Serviceplan des Herstellers, ziehen große und somit teure Inspektionen vor. Auch feste Wechselintervalle von Verschleißteilen werden ab und zu ignoriert, der Zahnriemenwechsel etwa. Achten Sie darauf, dass das ausgefüllte Wartungsprotokoll der Rechnung beiliegt.