Blitzerfoto Fahrer muss zweifelsfrei erkennbar sein

Blitzerfoto Foto: ARAG

Fuhrparkleiter großer Flotten bekommen täglich Bußgeldbescheide auf den Tisch. Oft sind die Fahrer aber nicht zu identifizieren.

Tatsache ist: Auf Blitzerfotos muss der Fahrer eines Fahrzeuges zweifelsfrei zu erkennen sein. Das OLG Bamberg gab nun in zweiter Instanz einer Autofahrerin Recht, die bestritt, auf dem Foto zu sein: Das Bild sei unscharf und man könne sie nicht erkennen. Das Gericht bestätigt: Aufgrund der eingeschränkten Bildqualität hätte die erste Instanz ausführlich darlegen müssen, warum sie dennoch die Frau als Fahrerin identifiziert habe.

So werde die komplette Kinnpartie durch das Lenkrad verdeckt. Die Richter hätten die charakteristischen Merkmale der Frau benennen und beschreiben müssen. Daran habe es im Urteil gefehlt. Seien Blitzerfotos zur Identifizierung nur eingeschränkt zu gebrauchen, könnten verbleibende Zweifel nur durch weitere Indizien ausgeräumt werden, beispielsweise durch Feststellungen zur Überlassung des Autos an diesem Tag (AZ: 2 Ss Owi 143/2012).