Bundesverband Fuhrparkmanagement Rückruf inklusive – kostet ja nix

Werkstatt, VMF Service Plus

Der Bundesverband Fuhrparkmanagement nimmt Stellung zu aktuellen Themen. Heute: Rückrufe von Firmenwagen

Wer hochpreisige und technisch ausgereifte Produkte verkauft, der steht für die Qualität gerade. Klar. Auch klar, dass bei drei Millionen Neufahrzeugen im Jahr Fehler passieren. Und natürlich haftet der Hersteller bei fehlerhaften Produkten. Doch die tatsächlich anfallenden Kosten werden keinem Flottenbetreiber ersetzt.

Rückruf kostet nix? Falsch. Seit Jahresbeginn wurden bereits mehr als eine Million Fahrzeuge wegen Mängeln in deutsche Werkstätten zurückgerufen. Ungeheuerlich? Normal! Bei der Menge ist die gesamte Branche betroffen und es scheint doch Normalität zu sein. Normal, aber ein Skandal. Mängel an Airbags, Motoren sowie Bremsen dürfen nicht passieren. Zumindest nicht in diesem Ausmaß. Einen für den Nutzer kostenneutralen Rückruf gibt es nämlich nicht. Natürlich müssen Arbeitsstunden und Material nicht bezahlt werden. Aber die manchmal als "qualitätsverbessernde Maßnahmen" getarnten Aktionen verbrauchen Zeit und Geld der Fahrzeughalter. Und auch bei dem offiziellen und für Hersteller peinlichen Rückruf muss besonders der gewerbliche Fuhrparkbetreiber zahlen. Ein Produktionsfehler ist daher mehr als ärgerlich. Je nach Fuhrparkgröße kommt schnell eine fünfstellige Summe zusammen, wenn man nur 1,5 Stunden Aufwand pro Fahrzeug mit Qualitätsmängeln zugrunde legt.

Es geht nicht darum, die defekten Fahrzeuge im Markt zu lassen. Nach dem Motto: Man nehme die Menge der Fahrzeuge A, die anzunehmende Defektrate B und die durchschnittlichen Kosten einer außergerichtlichen Einigung C plus die gesammelten Ansprüche F, die Unternehmen für ihre Transaktionskosten stellen könnten – und lassen die Rückrufaktion. Das könnte unterm Strich günstiger sein, ginge aber zu Lasten der Sicherheit. Der Fuhrparkverband fordert daher, dass Produkthersteller die entstehenden Kosten übernehmen. Die Politik wird aufgefordert, das Gewährleistungsrecht zu überprüfen und verbindlich zu verankern, sodass aktiv über vorhandenen Gewährleistungsrechte aufgeklärt werden muss. Diese werden nämlich häufig nicht ausgeschöpft. Vor allem sollten sich Hersteller Gedanken machen, wie sie das Thema bei Fuhrparkkunden behandeln – bevor diese ihre Aufträge zurückrufen. Kostet ja nix.