Datenschutz im Auto Worauf Flottenmanager achten sollten

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Auto und Internet wachsen zusammen und ermöglichen neue Dienste. Die bezahlt das Unternehmen mit Daten seines Fuhrparks und denen der Mitarbeiter. Worauf es zu achten gilt.

Was für eine schöne neue Welt. Der Außendienstmitarbeiter steigt morgens in seinen autonom fahrenden, digital vernetzten Firmenwagen und bereitet sich im Fond seiner Limousine in aller Ruhe am Tablet auf seine Kundenbesuche des Tages vor. In der Zwischenzeit chauffiert ihn sein Automobil im Alleingang vor die Tür des Kunden. Was noch wie Fiktion klingt, könnte schon bald Realität sein. Dazu müssen Auto und Internet künftig noch enger zusammenwachsen. Dann können die Firmenautos von morgen die effektivsten Routen finden, Staus meiden, weniger Treibstoff verbrauchen sowie sicher und unfallfrei unterwegs sein. Während der Mensch im Auto die Aufmerksamkeit für den Straßenverkehr gegen null sinken lassen kann, wachsen die gesammelten Daten und die in Echtzeit übertragenen Informationsströme im Fahrzeug ins schier Unermessliche. Ein Blick in moderne Fahrzeuge zeigt, dass dort nicht selten 100 Steuergeräte verbaut sind, die mit Daten von verschiedenen Sensoren gefüttert werden.

Mit Daten Geld verdienen

Dass Daten der Rohstoff der Zukunft und Gold wert sind, haben Unternehmen wie Apple, Amazon, Google oder Facebook längst erkannt. Die Datensammlung bildet ihre Geschäftsgrundlage. Künftig wollen auch die Autobauer verstärkt mit Daten Geld verdienen. Deshalb treiben sie die Vernetzung der Autos untereinander und mit der Infrastruktur voran. Weltweit auf allen Straßen unterwegs, können sie eine Fülle von Informationen in Echtzeit liefern, die sich im Internet der Dinge mit digitalen Lösungen und neuen Dienstleistungen verknüpfen lassen.

Sind so viele Daten im Spiel, tritt zwangsläufig die Frage nach dem Recht der Daten-verwertung, der Datensicherheit und des Datenschutzes auf die Tagesordnung. Das Europäische Parlament hat deshalb im April 2016 die Datenschutz-Grundverordnung für im Automobil gesammelte Daten verabschiedet. Autos entwickeln sich zunehmend zu rollenden Computer. Sie eröffnen viele neue Möglichkeiten, bergen aber auch Gefahren. "Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen die Hoheit über die Sammlung, Weitergabe und Verwertung ihrer Daten behalten", sagte der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas auf einer Bitkom-Konferenz vor gut einem Jahr. Es dürfe keinen gläsernen Autofahrer geben

Vernetzte Autos fahren sicherer

Im Straßenverkehr geht es angesichts Tausender Unfallopfer um sicheres Fahren. Vernetzte Fahrzeuge können helfen, die Sicherheit im Verkehr auf der Straße zu erhöhen, Unfälle zu vermeiden und Menschenleben zu retten. "Mit dem Prinzip der Datensparsamkeit kommen wir nicht weiter. Stattdessen müssen wir Datenvielfalt mit einem Höchstmaß an Datenschutz und Datensicherheit verbinden«, argumentierte Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf am »Safer Internet Day". Dennoch wollen die meisten Autofahrer die Hoheit über ihre Fahrzeugdaten behalten. Hier müsse der Gesetzgeber abwägen, welches Gut höher einzuordnen ist: Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer oder Datenautonomie für Autofahrer.

Der Rechtswissenschaftler Alexander Roßnagel warnte auf dem 20. Berliner Kolloquium der Daimler und Benz Stiftung zum Thema "Datenmensch" vor dem schleichenden Verlust der informationellen Selbstbestimmung durch Big Data, Internet der Dinge und künstliche Intelligenz. In der digitalen Welt lasse sich von jedem Menschen in kürzester Zeit ein umfassendes Datenprofil über Interessen, Beziehungen und Einstellungen erzeugen. Wo jemand mit seinem Auto hinfährt, parkt und einkauft, bleibt kein Geheimnis mehr. Datenspuren, die es bislang nur im Internet gab, werden durch solche aus der realen Welt ergänzt. Virtuelle und reale Informationen vermischen sich.

Roßnagel rechnet mit einer Datenmacht, die viel weniger Auswahl erlaubt. Es bestehe zwar nach wie vor kein Zwang, seine Daten preiszugeben. Aber dann könne ein Autofahrer auch die Vorteile vernetzter Fahrzeuge wie den Sicherheitsgewinn nicht nutzen. Wer wolle in einer vernetzten Autowelt noch als Geisterfahrer in einem Pkw sitzen, der nicht mit seiner Umwelt kommuniziert und bei Gefahr nicht automatisch bremst?

Um Vielfahrer in ihren vernetzten Firmenwagen sicher und ohne Ausfälle ans Ziel zu bringen, werden Flottenbetreiber künftig wohl mehr Daten von ihrem Fuhrpark und ihren Mitarbeitern preisgeben müssen. Nur so lassen sich praktische Telematik- und Internetdienste wie die automatische Zielführung, günstige Versicherungstarife oder die präventive Ausfalldiagnose durch optimierte Service- und Wartungspläne uneingeschränkt nutzen

Fahrer muss Datennutzung zustimmen

"Ein Fuhrpark produziert schon heute über Tankkarten, Werkstattabrechnungen, Ordnungswidrigkeiten, GPS oder Maut laufend Daten, die konkreten Fahrzeugen zugeordnet werden können. Der Datenschutz ist daher längst Thema für Flottenbetreiber, wird aber künftig mit der Vernetzung noch stärker in den Fokus rücken", sagt Axel Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Fuhrparkmanagement (BVF). Aus seiner Sicht gehören persönliche "Bewegungsdaten" dem Halter beziehungsweise Fahrer. Deshalb müsse eine Datennutzung transparent gestaltet sein und der Fahrer muss ihr zustimmen. Datenschutzstandards sind einzuhalten. Für Schäfer gehört das in die schriftlich fixierten Dienstwagenregelungen.

Gleichzeitig müssen die Fuhrparkmanager dafür sorgen, dass alle gesetzlichen Regelungen, Verträge sowie unternehmenseigene Vorgaben zu Datenschutz und Datensicherheit eingehalten werden. Dabei können entsprechende Klauseln im Dienstwagen-Überlassungsvertrag helfen. Im Gegenzug sollten die Autohersteller mit offenen Karten spielen und über alle verbauten Geräte im Fahrzeug informieren, die den Datentransfer erlauben. Sie müssen den Fahrzeugeigentümern darlegen, welche Daten sie wie und zu welchem Zweck sammeln und was damit geschieht.

Ohne vorherige Zustimmung und Möglichkeiten des Widerspruchs läuft nichts. Sollte das nicht von sich aus geschehen, müssen die Fuhrparkmanager die Hersteller auffordern, schriftlich dazu Stellung zu beziehen. Ferner ist es Aufgabe der Autobauer, bereits bei der Fertigung der entsprechenden Komponenten auf eine hohe Datensicherheit zu achten.

In Sachen Datenverwendung und Datenschutz herrscht laut Schäfer bei den Fuhrparkbetreibern viel Unkenntnis. Sie müssen sich noch mehr informieren und richtig absichern. Ein Flottenmanager ist kaum in der Lage, sämtliche Fallstricke im Datendschungel zu erkennen. Solche Themen, rät der BVF-Chef, sollte er daher mit den Datenschutzbeauftragten des eigenen Unternehmens oder einem auf Datenschutz spezialisierten Juristen abstimmen. Nur so behalten er und seine Fahrer auch in Zeiten von Big Data das Steuer sicher in der Hand.

Europäische Datenschutz-Grundverordnung

Das Europäische Parlament verabschiedete im April 2016 mit der Datenschutz-Grundverordnung Vorschriften, die dem Fahrzeugnutzer die Entscheidung über die persönlichen Daten zuspricht. Alle Daten, die in einem Auto anfallen, gelten als personenbezogen, sobald sie mit der Fahrzeugidentifikationsnummer oder dem Kfz-Kennzeichen verknüpft sind. Diese Daten dürfen nur nach ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Autofahrer verwertet werden. Die Verordnung tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.