Dienstreise mit dem Auto Wenn der Chef für die Kollegen bezahlt

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Wer Kollegen mitnimmt, kann sich das vom Chef bezahlen lassen. Doch steuerfrei fährt er deshalb noch lange nicht

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern Fahrtkosten für Auswärtstätigkeiten steuerfrei erstatten. Und wenn die dann auch noch Kollegen ins Auto packen haben alle etwas davon, zumindest, wenn sich das Unternehmen dafür erkenntlich zeigt. Nach dem früheren Reisekostenrecht konnte der Chef zusätzlich zu den 30 Cent je gefahrenem Kilometer noch zwei Cent pro Kilometer lohnsteuerfrei drauflegen. Doch das seit 2014 gültige Reisekostenrecht erlaubt das nicht mehr.

Zwar kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nun eine sogenannte Mitnahmepauschale auszahlen. Je nach Reisekostengesetzen mancher Länder oder aufgrund vertraglicher Regelungen muss er dies sogar. Doch dafür muss der Arbeitgeber Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeitrage abführen. Dies gilt nach einem Urteil des FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 8.11.2016; Az: 3 K 2578/14) sowohl für die Privatwirtschaft als auch für den öffentlichen Dienst.

Erstattet der Arbeitgeber keine Reisekosten, kann der Arbeitnehmer diese in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Aber auch dabei kann er keine Werbungskosten mehr für die Mitnahme weiterer Personen ansetzen.

Erstattet der Arbeitgeber keine Reisekosten, kann der Arbeitnehmer diese in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Aber auch dabei kann er keine Werbungskosten mehr für die Mitnahme weiterer Personen ansetzen.