Diesel Keine Gesetzeslücke mehr bei Motorabschaltung

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Dobrindt will EU-Gesetzeslücken bei Abgasreinigung schließen. Die Überprüfung soll im Rahmen der Typgenehmigung für Neuwagen erfolgen.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt will die EU-Gesetzeslücken bei der Abgasreinigung von Dieselautos schließen. "Wir wollen eine Klarstellung, was unter den Ausnahmen bei Abschalteinrichtungen zu verstehen ist", sagt Dobrindt. Nach der gültigen EU-Richtlinie sind Einrichtungen zum Abschalten der Abgasreinigung zwar verboten, es gibt jedoch Ausnahmen, etwa wenn Motorschäden zu befürchten sind. Eine Abschaltung führt in der Regel zu höheren Stickoxidwerten. Dobrindt schlägt nun vor, dass solche Abschaltungen nur akzeptiert werden, wenn es beim Einsatz der "besten verfügbaren Technologien" keine andere Möglichkeit gibt. Das soll im Rahmen der Typgenehmigung von Neuwagen überprüft werden.