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E-Autos So kommen Sie an die Kaufprämie

Bund beschließt Kaufprämie für E-Autos. Foto: BMW

Jetzt ist es amtlich: der Bund bezuschusst Elektroautos und Plug-in Hybride. Wir erklären, wie Sie die Förderung bekommen.

Das Kabinett bezuschusst nach dem 18. Mai 2016 angeschaffte E-Autos mit 4.000 Euro. Außerdem sollen rund 300 Millionen Euro in die Ladeinfrastruktur fließen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen. Und ab 2017 dürfen Arbeitnehmer in der Firma laden, ohne den Strom als geldwerten Vorteil zu versteuern.

Ab wann gilt die Kaufprämie?                            
Am 18. Mai hat das Bundeskabinett die Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr beschlossen. Sobald die Richtlinie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist, können Autokäufer die Prämie mit ihrem Kaufvertrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragen. Die Prämie gilt für Neuwagenkäufe nach dem 18. Mai. Momentan bearbeitet das Bafa keine Anträge, da die Genehmigung der Kaufprämie durch die EU-Kommission noch aussteht. Der Start könnte sich daher um Wochen verzögern.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge gibt es eine Prämie von 4.000 Euro, für Plug-in-Hybride gilt eine Prämie von 3.000 Euro. Insgesamt stehen 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung, Bund und Automobilindustrie steuern jeweils 600 Millionen Euro bei.
 
Wer wird konkret gefördert?
Der Kaufanreiz gilt für E-Fahrzeuge, die privat oder von Unternehmen angeschafft werden. Staatliche Behörden, Hersteller und deren Tochterfirmen sind ausgeschlossen. Die Prämie gilt nicht für Luxusautos, sondern nur bis zu 60.000 Euro Netto-Listenpreis. Außerdem muss der Antragsteller das Fahrzeug mindestens neun Monate auf sich zulassen. Zur Themenseite alternative Antriebe mit einer Übersicht aller Elektroautos und Plug-in Hybride gelangen Sie hier.
 
Wie lange wird gefördert?
Laut Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) soll die Förderung maximal bis 2019 laufen. Es gilt das sogenannte Windhund-Prinzip: Die Prämie wird solange ausgezahlt, bis die bereitgestellten Gelder verbraucht sind. Laut Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) soll es für 400.000 Autos reichen.

Welche Steuererleichterungen gibt es?
Seit dem 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 sind erstmals zugelassene reine E-Fahrzeuge für fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Diese Frist wird rückwirkend zum 1. Januar 2016 auf zehn Jahre verlängert. Das gilt auch für Pkw, die zu reinen E-Autos umgerüstet wurden.

Der Arbeitgeber darf künftig den Mitarbeitern im Betrieb kostenlosen oder vergünstigten Strom an Ladesäulen anbieten. Der Arbeitnehmer muss dies nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Bekommt ein einzelner Mitarbeiter eine eigene Ladestation zugewiesen, kann der Arbeitgeber die geldwerten Vorteile pauschal mit 25 Prozent besteuern. Diese Regelung gilt ab dem 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020.
 
Welche Verbesserungen gibt es für die Ladeinfrastruktur?

Laut Dobrindt sind weitere 10.000 reguläre Ladesäulen und 5.000 Schnellladestationen notwendig. Für den Ausbau der normalen Ladesäulen stellt der Bund 100 Millionen Euro bereit, für den Ausbau der Schnellladeinfrastruktur 200 Millionen Euro. Der Anteil an E-Autos im Fuhrpark des Bundes soll künftig ein Fünftel betragen. Dafür werden weitere 100 Millionen Euro verwendet.