Ein-Prozent-Regelung Spritkosten sind Werbungskosten

VW Touran 1.4 TSI, VW Touran 1.4 TSI Ecofuel, VW Touran 2.0 TDI, Tankstelle Foto: auto, motor und sport

Ein neues Urteil sagt: wer den Sprit für Privatfahrten mit dem Firmenwagen selbst bezahlt, kann dies bei der Steuer ansetzen.

Bisher sind die Finanzämter der Ansicht: Wer seinen Firmenwagen privat nutzt und den Sprit selbst bezahlt, kann die Tankbelege nicht als Werbungskosten geltend machen. Dagegen klagte ein Außendienstmitarbeiter vor dem FG Düsseldorf. Dieser tankte auf eigene Rechnung, während der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung mit der üblichen Ein-Prozent-Methode ermittelte. Das Finanzamt lehnte wie üblich die Benzinkosten ab, welche der Außendienstmitarbeiter in seiner privaten Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht hatte.

Mehr Steuergerechtigkeit

Das Finanzgericht Düsseldorf aber gab dem Außendienstmitarbeiter Recht. Die bisherige Praxis benachteilige Selbstzahler gegenüber den Arbeitnehmern, bei denen die Firma die Spritkosten für Privatfahrten übernimmt. Das Urteil soll also für mehr Steuergerechtigkeit sorgen.

Nun bleibt abzuwarten, wie der Bundesfinanzhof den Sachverhalt beurteilt und ob die Richter des obersten Gerichts für Steuer- und Zollsachen zu der gleichen arbeitnehmerfreundlichen Auslegung kommen. Wer also die Benzinkosten des Firmenwagens selbst bezahlt, kann nun den vom Arbeitgeber versteuerten Nutzungswert in der Einkommensteuererklärung um die selbst bezahlten Benzinkosten korrigieren und gegen den ablehnenden Steuerbescheid Einspruch erheben. Allerdings immer mit Verweis auf das Revisionsverfahren (Az.. VI R 2/15).