Eingeschränktes Tempolimit Schneeflocken-Schild gilt auch ohne Schnee

Foto: SP-X

Tempolimit auf der Autobahn, ein Schneeflocken-Schild zeigt den Grund an. Und wenn weit und breit keine weiße Flocke zu sehen ist? Auch dann darf man nicht schneller fahren.

Das Zusatzschild "bei Nässe" unter einer Geschwindigkeitsbegrenzung beschränkt das Tempolimit auf den nassen Straßenzustand. Anders ist es beim Schild, das eine stilisierte Schneeflocke zeigt. Hier muss langsam gefahren werden, auch wenn es nicht schneit, entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das Urteil des Amtsgerichts Siegen.

Ein junger Pkw-Fahrer hatte sich gerichtlich gegen Bußgeld und Fahrverbot gewehrt. Er war mit 125 km/h auf einer Strecke geblitzt worden, auf der die Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h begrenzt war. Unter dem Tempolimit, das auf einem elektronisch gesteuerten Verkehrszeichen angezeigt wurde, war das Schild mit einer stilisierten Schneeflocke angebracht. Der Fahrer war der Meinung, dann gelte das Tempolimit nur bei Schnee, zumindest sei die Kombination irreführend.

Zusatzschild weist nur auf Winter-Gefahren hin

Das Gericht sah dies anders. Das Zusatzschild enthalte bei zweckorientierter Betrachtungsweise einen Hinweis darauf, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung Gefahren möglicher winterlicher Straßenverhältnisse abwehren solle. Dass es eigentlich entbehrlich ist, gaben die Richter zu. Das Schild, das lediglich der Information dient, wurde aufgestellt, damit Autofahrer die angeordnete Geschwindigkeit besser akzeptierten. Es enthalte keine Einschränkung der angeordneten zulässigen Höchstgeschwindigkeit, man müsse sich auch bei trockener Straße an das Tempolimit halten. (AZ: 1 RBs 125/14)