Elektromobilität Regierung plant Sonderabschreibung für E-Autos

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Die Elektromobilität in Deutschland tritt auf der Stelle. Jetzt sollen neue Anreize helfen, bis 2020 doch noch eine Million Stromer auf die Straße zu bekommen.

Die Bundesregierung plant Sonderabschreibungen für E-Dienstwagen. Das sieht der Entwurf des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (Nape) des Wirtschaftsministeriums vor. „Gewerbliche Käufer von Elektrofahrzeugen können im ersten Jahr der Anschaffung 50 Prozent der Anschaffung abschreiben“, heißt es darin. Die Regelung soll 2015 eingeführt werden, nur für Neuanschaffungen und bis 2020 befristet gelten. Mit Hilfe der Abschreibung sollen Elektroautos in Deutschland weiter verbreitet werden. Die lineare Abschreibung i. H. v. 16,6 Prozent pro Jahr könne parallel geltend gemacht werden.

Elektromobilitätsgesetz wurde gekippt

Zuvor hatte der Bundesrat das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) der Regierung gekippt und an den Bundestag zurückverwiesen. Die Länderkammer hielt den Gesetzentwurf nicht für ausreichend, eine verstärkte Nachfrage nach Elektrofahrzeugen zu bewirken. Das EmoG sollte E-Autos Privilegien bei der Nutzung von Busspuren und Parkplätzen verschaffen, vorgesehen waren in diesem Zusammenhang auch spezielle Autokennzeichen. Die Bundesregierung wollte so erreichen, dass bis 2020 eine Million Stromer auf deutschen Straßen verkehren.

Die Länderkammer hielt den Gesetzentwurf nicht für ausreichend, eine verstärkte Nachfrage nach Elektrofahrzeugen zu bewirken und bat die Bundesregierung, sich auf Fuhrparks zu konzentrieren. Sie möge „kurzfristig Vorschläge erarbeiten, wie Anreize geschaffen und bestehende Hindernisse für die Umstellung dieser Fahrzeugflotten beseitigt werden können“. Die Freigabe von Busspuren lehnte der Bundesrat ab, die geplanten Sonderkennzeichen seien unnötig aufwändig, teuer und nutzerunfreundlich. Außerdem werde das Carhsharing, als eine - vom Antrieb unabhängige - umweltfreundliche Mobilitätsvariante, nicht berücksichtigt.