Elektronische Führerscheinkontrolle So kontrollieren Sie richtig

Führerscheinkontrolle Foto: Fotolia

Apps und andere elektronische Systeme ersetzen zwar die Führerscheinkontrolle vor Ort, doch absolute Sicherheit gibt es nicht. Die Halterpflicht kann man nicht outsourcen.

Der Betriebsleiter eines bayerischen Backwarenlieferanten lief voll in die Falle. Er hatte einen Fahrer mit ausländischem Führerschein eingestellt und den regelmäßig kontrolliert. Was er nicht wusste: Wer in Deutschland einen festen Wohnsitz hat, muss seinen ausländischen Führerschein innerhalb von sechs Monaten nach dem Umzug umtauschen. Zumindest, wenn er von einem Nicht-EU-Land ausgestellt wurde. Prompt wurde der Brötchenfahrer kontrolliert und der Chef der Bäckerei musste wegen fahrlässigen Zulassens des Fahrens ohne Führerschein 1.250 Euro Strafe bezahlen (AG München; Az.: 912 Cs 413 Js 141564/16). Dumm gelaufen, aber Nichtwissen schützt nicht vor Strafe.

Die Halterpflicht kann man nicht an Externe übertragen

Solche Fälle sollten elektronische Systeme vermeiden. Das Prinzip ist einfach: Auf dem Führerschein klebt ein Barcode oder Chip, den der Fahrer an einem Lesegerät an Tankstellen, in Werkstätten oder Service-Stationen auslesen lässt. Es gibt auch Kontroll-Apps fürs Smartphone. Damit lassen sich die Scheine überall und zu jeder Zeit kontrollieren. Das ist einfacher und effizienter, als die Kollegen in die Zentrale zu bitten. Zudem werben alle Anbieter damit, dass die Kontrollen rechtssicher sind. Doch Vorsicht: Nach dem Gesetz kann ein Flottenmanager oder Firmenchef die Halterpflicht nicht auf den Dienstleister übertragen. "Der Halter steht insbesondere bei einer unzureichenden Delegation der Halterpflichten zur Führerscheinkontrolle weiterhin für Fehler gerade, auch für die der Dienstleister", warnt Rechtsanwalt Lutz Fischer vom Anwaltverein (DAV).

Daher sollte sich der Fuhrparkchef informieren, wie die automatische Führerscheinkontrolle abläuft, und vor allem wie sicher das System ist. Dabei können beispielsweise Referenzen der Anbieter helfen. Wer viele Kunden vorweist und länger am Markt ist, hat die Nase vorne. Oft hilft es auch, Kollegen nach ihren Erfahrungen zu fragen.

Um auf der sicheren Seite zu sein, kontrolliert der Flottenchef, dass Barcode oder Chip auf dem Führerschein richtig befestigt sind. Dabei sollte er sich nicht auf die Aussage des Fahrers verlassen. Bevor der Mitarbeiter das erste Mal in einen Firmenwagen steigt, sollte er unbedingt den Original-Führerschein vorzeigen, rät Anwalt Fischer. Später müssen die automatisierten Lösungen gewährleisten, dass tatsächlich der Original-Schein kontrolliert wurde, dass der digitale Nachweis dem Original-Führerschein gleichsteht und alle Kontrollen protokolliertwerden.

Prüfungen variabel halten

Variable Prüfintervalle minimieren zudem das Risiko, dass Fahrer tricksen. Zwar können Fuhrparkleiter auch bei der klassischen Führerscheinkontrolle vorsätzlich getäuscht werden, etwa mit gefälschten Dokumenten, doch während sich das mithilfe der Dokumentation gut beweisen lässt, ist dies bei digitalen Systemen schwieriger. Deshalb empfiehlt es sich, die automatisierten Prüfintervalle zu verkürzen. Üblich sind zwei Prüfungen im Jahr. Für den Fahrer bedeutet das kaum einen Mehraufwand.  Auslesegeräte gibt es fast an jeder Ecke.

In schwierigen Fällen, wenn beispielsweise ein ausländischer oder älterer Führerschein vorgelegt wird, gilt es aber weiterhin, besonders aufmerksam zu sein. "Es gibt strenge Anforderungen an die Sorgfaltspflichten des Halterverantwortlichen im Fuhrpark. Halbwissen bedeutet hier ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko", warnt Experte Fischer. Automatische Kontrollen hin oder her, jeder Flottenchef muss sich im Fahrerlaubnisrecht auskennen.

Strafe und Versicherungsverlust

Nach dem Straßenverkehrsgesetz haftet der Fuhrparkverantwortliche, wenn er anordnet oder zulässt, dass ein Mitarbeiter ohne Führerschein losfährt. Das gilt auch, wenn sich der Mitarbeiter trotz Fahrverbot hinters Steuer klemmt. Bestraft wird also nicht nur Vorsatz. Selbst bei Fahrlässigkeit riskiert man neben einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen auch eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten. Fuhrpark­mana­ger oder Geschäftsführer müssen nachweisen, dass sie die Führerscheine regelmäßig checken. Bei einem Unfall springt zwar die Haftpflicht ein, sie kann aber von Halter, Eigentümer und Fahrer bis zu 5.000 Euro zurückverlangen. Und für selbst verschuldete Schäden am Firmenwagen gibt es keinen Cent. Hier reicht schon, dass der Führerschein irrtümlich nicht umgeschrieben wurde.

Unverzichtbar: Führerschein-App

Wer darf wo hinters Steuer? Die kostenlose Führerschein-App von Dekra kennt alle Führerscheinklassen und Fahrzeugarten, auch Lkw und Zugmaschinen, und sagt, ob der Fahrer den passenden Schein hat. Außerdem nennt sie die aktuelle Bezeichnung der Fahrzeugklassen nach EU-Recht und erklärt, was hinter den Schlüsselzahlen auf dem Führerschein steckt. Den Führerschein Check gibt es unter firmenauto.de/fuehrerschein als Desktopversion. Kurzlink zur iOS-App für iPhone/iPad: firmenauto.de/fsios. Zur Android-App: firmenauto.de/fsand