Energie-Audit Was steckt hinter dem CO2-Nachweis?

VW Caddy, Flotte, Fuhrpark, Dummy Foto: Foto: VW, Montage: firmenauto

Firmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen ihre CO2-Emissionen zertifiziert nachweisen – das schließt auch den Fuhrpark mit ein. Wir sagen Ihnen, was auf Sie zukommt.

Die Europäische Union wacht sorgsam über den Energieverbrauch ihrer Mitgliedstaaten. Nun soll eine neue Energieeffizienz-Richtlinie dafür sorgen, dass weder Strom, Gas, Öl oder Kraftstoffe verschwendet werden. Die Gesetzesänderung betrifft alle Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitern oder mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz bis zum 5. Dezember: Sie müssen ein Energie-Audit nach DIN EN 16247-1 nachweisen.

Dabei könnte die Zeit knapp werden. Zwar sieht das Gesetz keine förmliche Zertifizierung vor, doch das Audit darf nur ein qualifizierter Energieberater abschließen. Das könnte laut Dekra zu personellen Engpässen führen, schließlich sind laut Schätzungen der Bundes-regierung rund 50.000 Unternehmen betroffen. Da die Bundesregierung das Gesetz mit einiger Verspätung umsetzt, bleiben den Firmen nur noch wenige Monate Zeit für das Audit, das danach alle vier Jahre wiederholt werden muss.

Das eigentliche Audit besteht aus einer Auftaktbesprechung, einer umfassenden Datenerfassung zum Energieverbrauch, einer Begehung der zu prüfenden Objekte, am Schluss folgt eine detaillierte Analyse sämtlicher Faktoren. Der Auditor erstellt Energiebilanzen, Energieströme und Kennzahlen sowie einen Bericht. Aus dieser Untersuchung ergeben sich Ansatzpunkte für Energieeinsparungen, die zu konkreten Energieeinsparmaßnahmen ausgearbeitet werden.

Verstöße werden mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet

Ob und wie die gewonnenen Erkenntnisse von den Verantwortlichen umgesetzt werden, regelt das neue Gesetz nicht. Gleichwohl ist geregelt, was passiert, wenn Unternehmen dagegen verstoßen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird in Stichprobenkontrollen die Einhaltung des Energiedienstleistungsgesetzes überprüfen. Demnach soll ein Verstoß gegen die Vorgaben als Ordnungs­widrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

"Für Fuhrparkleiter hält sich der Aufwand in Grenzen. Denn die erforder­lichen Daten wie Verbräuche und CO2-Werte sind in einem gut gemanagten Fuhrpark sowieso vorhanden. Die energetische Gesamtsituation wird bewertet, insofern wird gemeinsam mit dem Energie-Auditor eine repräsentative Stichprobe der Fahrzeuge ausgewählt, sodass die Gesamtsituation dargestellt werden kann. Wer die Total Costs of Mobility im Blick hat, hat alle Daten parat", erklärt Marc-Oliver Prinzing, Vorsitzender des Bundesverbands Fuhrparkmanagement.

Dennoch sieht Michael Velte, Vorsitzender des Verbands markenunabhängiger Fuhrparkmanagementgesellschaften (VMF) die Verordnung kritisch: "Das ist eine von vielen Verordnungen, über deren Sinnhaftigkeit man treffend streiten könnte. Wir gehen nicht davon aus, dass genau diese Maßnahme dazu führt, dass es tatsächlich zu Verbesserungen in der Energiebilanz kommen wird. Schließlich haben Fuhrparkmanager ohnehin ein hohes eigenes Interesse, energieeffiziente Fahrzeuge zu nutzen."

GUT ZU WISSEN

Wer kann Energie-Auditor werden?

Ein Energie-Auditor muss entsprechend qualifiziert sein, das heißt: eine geeignete Ausbildung (Hochschulabschluss oder Meister-/Technikerprüfung) sowie Berufserfahrung vorweisen. Zusätzlich muss er unabhängig, neutral und unbestechlich sein. Ein Auditor kann extern oder intern bestellt werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat dazu eine Liste von Beratern veröffentlicht.

Welche Firmen sind betroffen?

Alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter und mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz. Wer bereits ein zertifiziertes Energie- und Umweltmanagement besitzt, muss kein weiteres Audit durchführen. Sonst gibt es keine Ausnahmen.

Was kostet ein Audit?

Der Aufwand hängt stark von der Größe und Komplexität des Unternehmens ab. Energieberater bekommen üblicherweise ein Tageshonorar. Er benötigt zur Erstellung eines Energie-Audits einige Tage. Im Schnitt geht die Bundesregierung von etwa 4.000 Euro aus