Energielabel Abzocke im Internet

Energielabel für Neufahrzeuge Foto: DENA

Was haben Autos und Kühlschränke gemein? Für beide müssen die Hersteller angeben, ob sie im Betrieb umweltfreundlich sind. Für Autos bedeutet das: Seit Ende 2011 müssen alle Neuwagen beim Verkauf oder Leasing mit einem CO2-Label gekennzeichnet sein.

Wie bei Kühlschränken und Waschmaschinen werden darauf unter anderem die Verbrauchs- und CO2-Werte genannt und farblich dargestellt. Kunden sollen so auf einen Blick die Umwelteigenschaften des jeweiligen Modells erkennen und mit anderen Fahrzeugen der gleichen Klasse vergleichen können.

Doch die neue Energieverbrauchskennzeichnung für Pkw sorgt für Verunsicherung auf Online-Autobörsen. Zahlreiche Autohändler erhalten derzeit Abmahnungen von Wettbewerbsschutz-Verbänden und Anwälten. Sie gehen davon aus, dass das Ende vergangenen Jahres für Neufahrzeuge eingeführte Energielabel auch bei Inseraten auf Online-Plattformen obligatorisch ist. Schließlich handele es sich um virtuelle Verkaufsräume.

Laut dem Bundesverband Freier Kfz-Händler kann man über diese Ansicht jedoch streiten. Schließlich gelte die Kennzeichnungspflicht in erster Linie für die Verkaufsräume von Autohändlern. Bevor nun die ersten Abzocker auf den Abmahnungszug aufspringen: Privatpersonen, die ihren Gebrauchtwagen über das Internet anbieten, können solche Abmahnungen beruhigt ignorieren. Die Kennzeichnungspflicht gilt ausschließlich für Neuwagen und damit für gewerbliche Händler.