Erdgas/Autogas Bundestag verlängert Steuerermäßigung

Wer ein Autogas-Fahrzeug kauft, spekuliert auf geringe Betriebskosten. Foto: Ralph Wagner

Der bis Ende 2018 laufende ermäßigte Steuersatz für Erdgas (CNG) und Autogas (LPG) soll verlängert werden. Bis 2016 muss der Entwurf durch den Bundesrat.

Erdgas- und Autogasfahrzeuge sind im Unterhalt deutlich billiger als herkömmliche Verbrenner. Grund ist der ermäßigte Steuersatz für die Kraftstoffe. Nun hat der Bundestag beschlossen, den günstigeren, bis Ende 2018 laufenden Steuersatz zu verlängern. CDU/CSUund SPD fordern die Bundesregierung auf, spätestens im ersten Quartal 2016 einen Gesetzesentwurf für die Verlängerung des Steuervorteils vorzulegen.

Bei den Branchenverbänden kommt der Vorstoß natürlich gut an. Die Verlängerung sei ein wichtiges Signal für die Planungs- und Investitionssicherheit von Verbrauchern und allen Marktpartnern, sagt Dr. Timm Kehler, Vorstand der Brancheninitiative Zukunft Erdgas e.V. U". Und Udo Weber, Vorsitzender des UNITI Bundesverbandes mittelständischer Mineralölunternehmen sieht den Vorstoß als wichtigen Schritt für die Energiewende im Verkehr. Derzeit sind in Deutschland rund 500.000 Autogasfahrzeuge sowie über 100.000 Erdgasautos zugelassen.