EU-Neuwagen Sparen beim Kauf im Ausland

Foto: ZdK

EU-Neuwagen werden teils zu sehr attraktiven Konditionen angeboten. Damit trotz des günstigen Preises kein versteckter Haken die Freude über den neuen Wagen trübt, sollten sich Autokäufer über einige Dinge im Klaren sein.

Zum Beispiel darüber, dass die Ausstattung je nach Land variieren kann – andere Länder, andere Vorlieben. Wer das Modell eines ausländischen Händlers mit dem eines deutschen vergleicht, sollte deshalb neben dem Basispreis auf mögliche Unterschiede in der Grundausstattung achten, empfiehlt der TÜV Rheinland.

Im Auge behalten sollte man auch, dass mit dem Import nach Deutschland 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig werden. Im Land des Kaufes zahlt der Kunde dafür nur den Nettopreis. Das ist ein Grund, warum ein Neuwagen beispielsweise in Dänemark unter Umständen deutlich günstiger ist als in Deutschland. Denn die Dänen zahlen 25 Prozent Mehrwertsteuer, außerdem kommt noch eine Luxus-Abgabe bei der Zulassung hinzu. Wegen der hohen Steuerbelastung kalkulieren Autohersteller in Dänemark ihre Netto-Preise daher häufig niedriger.

Daten schriftlich im Original-Vertrag festhalten

Ist der Käufer mit dem Händler jenseits der Grenze handelseinig geworden, sollte er darauf achten, dass Preis, Ausstattung, Fahrgestellnummer und Übergabetermin im Kaufvertrag schriftlich festhalten werden. Wichtig ist laut TÜV Rheinland außerdem, dass der Begriff "Neufahrzeug" vermerkt ist, der Händler die EU-weite Typgenehmigung COC (Certificate of Conformity) für die Zulassung aushändigt und das Serviceheft abstempelt. Rechnung oder Vertrag braucht der Käufer unbedingt im Original, da die deutschen Behörden keine Kopien akzeptieren.

Nach Hause transportiert man das noch nicht zugelassene Fahrzeug am einfachsten auf einem Anhänger. Denn ansonsten ist ein Ausfuhr- oder Überführungskennzeichen des Kauflandes notwendig. Das ist jedoch nur in wenigen Staaten wie Dänemark oder den Niederlanden ohne weiteres erhältlich. Deutsche Kurz- oder Händlerkennzeichen sind im Ausland offiziell nicht gültig.

Herstellergarantie EU-weit gültig

Die Herstellergarantie ist laut EU-Recht dagegen europaweit gültig und üblicherweise auch nicht an Werkstätten in einem bestimmten EU-Land gebunden. Die Länge der – freiwilligen – Garantie kann sich aber je nach Land unterscheiden. Im Gegensatz dazu richtet sich die Sachmängelhaftung, also die Gewährleistung des Händlers, nach den jeweiligen Gesetzen des Landes, in dem das Fahrzeug gekauft wurde.