Firmenwagen Neue EU-Verordnung für Grenzgänger

28 03 2015 Waldshut Deutschland Einkaufstourismus Schweizer kaufen in Waldshut ein Bild zeigt Foto: Imago

EU schränkt die Nutzung von Dienstwagen für Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, stark ein.

Die Freizügigkeit in Europa erhält einen Dämpfer. Zumindest für Arbeitnehmer, die in Deutschland wohnen, in der Schweiz arbeiten und einen in der Schweiz zugelassenen Firmenwagen fahren. Für sie gilt laut neuer zollrechtlicher EU-Verordnung seit 1. Mai 2015, dass sie ihren Dienstwagen nur noch für Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnort und für Dienstfahrten nutzen dürfen. Privatfahrten außerhalb der Schweiz, sind nur noch dann möglich, wenn das Auto in der EU verzollt wird.

EU-Regelung soll Missbrauch ausschließen

Nun müssen gerade Unternehmen in grenznahen Regionen bei der Überlassung von Dienstwagen aufpassen. Denn für den Fall, dass sie ihren Arbeitnehmern den Firmenwagen auch zur privaten Nutzung überlassen, trifft sie eine neue Verordnung der Europäischen Union, die schnell zum abgabenrechtlichen Problem werden kann. Die Neuregelungen für die grenzüberschreitende Nutzung von Dienstwagen aus Nicht-EU-Ländern durch EU-Bürger soll Missbrauch ausschließen. Damit ist selbst ein kleiner Umweg zum Fitnesscenter oder zum Einkaufen passé. Wer sich nicht daran hält, muss für Privatfahren – aber auch für den Fall, dass Ehepartner oder Freunde den Dienstwagen nutzen – ab sofort Einfuhrabgaben berappen oder gar strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Um Problemen vorzubeugen, sollte der Fahrer eine Kopie des Arbeitsvertrags mit sich führen, in dem explizit die Nutzung des Dienstwagens vermerkt ist.