Fahrerunterweisung/-übergabe

Fahrzeugübergabe, Übergabe, berufsgenossenschaft, uvv Foto: Fotolia

Schlüssel aushändigen, einsteigen und losfahren lassen: Ganz so einfach sollten es sich Fuhrparkleiter bei der Übergabe eines neuen Dienstwagens nicht machen.

Normen wie Straßenverkehrsordnung, Arbeitsschutzgesetz und Unfallverhütungsvorschrift (UVV) zur Fahrzeugübergabe und Aufklärungspflichten in Sachen Fahrzeugkontrolle und Ladungssicherung nehmen Flottenchefs in die Pflicht. Wer diese Pflichten auf die leichte Schulter nimmt, muss mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Ein Fuhrparkleiter sollte sich daher im eigenen Interesse mit den Regeln und Prozessen für die Fahrzeugübergabe befassen.

Einweisung und Unterweisung dürfen nicht verwechselt werden dürfen. Die Einweisung hat einmalig und bei jedem unbekannten Fahrzeug zu erfolgen. Die Unterweisung ist einmal jährlich zu wiederholen und kann unterschiedliche Themen haben, etwa die Gefahren im Umgang mit E-Autos. Unternehmen müssen die Fahrerunterweisungen dokumentieren (Inhalt, Zeitpunkt, Dauer), sie vom Fahrer unterschreiben lassen und in der Fahrerakte ablegen.