Fahrradfahren in der Fußgängerzone Kein Schmerzensgeld bei Unfall

Fußgängerzone, Schmerzensgeld, Unfall Foto: SP-X

In Fußgängerzonen darf in der Regel nicht mit dem Fahrrad gefahren werden. Wer es doch tut, riskiert nicht nur ein Bußgeld.

Wer trotz Verbots in der Fußgängerzone Fahrrad fährt, kann bei einem unverschuldeten Unfall kein Schmerzensgeld beantragen. Das hat nun das Oberlandesgericht München entschieden.

In den verhandelten Fall war eine Radfahrerin in einer Fußgängerzone unterwegs, als ein vorausgehender Passant unvermittelt einen Schritt zur Seite machte. Es kam zur Kollision und zum Sturz der Fahrradfahrerin. Sie verklagte den Fußgänger daraufhin auf Schmerzensgeld und bekam in erster Instanz zumindest teilweise Recht. Das Gericht wies beiden Parteien die Hälfte der Schuld zu.

Das Oberlandesgericht München sah das jedoch anders. Die Richter konnten kein Fehlverhalten des Fußgängers feststellen. Dieser müsse in einer Fußgängerzone nicht mit einem Fahrradfahrer rechnen. Stattdessen hat sich die Fahrradfahrerin grob verkehrswidrig verhalten. Das habe sie nicht nur mit ihrem unstrittig verbotenem Fahrradfahren in der Fußgängerzone getan. Auch weil sie sich von hinten dem Fußgänger näherte, hätte sie besonders Rücksicht nehmen müssen, zitiert die Deutsche Anwalts-Hotline aus dem Urteil (10 U 2020/13).