Firmenwagensteuer Fahrtenbuch immer genau führen

Fahrtenbuch Foto: Boris Lehner

Firmenwagen dürfen oft auch privat genutzt werden. "Dieser geldwerte Vorteil muss allerdings versteuert werden", erklärt Isabell Klocke vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Neben der Ein-Prozent-Regelung gibt es auch die Fahrtenbuchmethode. Doch ein Fahrtenbuch muss genau geführt werden. Andernfalls könne es nicht anerkannt werden, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch bekanntgewordenen Urteil (AZ: VI R 33/10).

So muss ein Fahrtenbuch nach Auffassung der Richter am BFH präzise Angaben enthalten. Dazu gehören grundsätzlich Angaben zu Ausgangs- und Endpunkt jeder einzelnen Fahrt. Insbesondere Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten müssen genau angegeben werden. Es genüge nicht, Straßennamen anzugeben, auch wenn die Angaben nachträglich präzisiert werden. Doch was muss genau in dem Fahrtenbuch stehen?

Einige Tipps:

Form des Fahrtenbuches: Ein Fahrtenbuch muss in Buchform vorliegen. "Eine lose Blattsammlung erkennt das Finanzamt nicht an", sagt Klocke. Es muss vollständig und für das gesamte Jahr geführt worden sein. "Ein kürzerer Zeitraum wird nur bei einem Fahrzeugwechsel anerkannt." Fahrten sollten möglichst sofort und nicht erst im Nachhinein eingetragen werden. Nachträgliche Korrekturen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. "Sie müssen zum Beispiel gesondert erläutert werden."

Notwendige Angaben: Bei beruflichen Fahrten müssen im Fahrtenbuch das Datum der Fahrt, der Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder einzelnen Fahrt, das Reiseziel und der Reisezweck angegeben werden. "Werden mehrere Geschäftspartner an einem Tag aufgesucht, sollten sie alle in zeitlicher Reihenfolge angegeben werden."

Bei teils privaten und teils dienstlichen Fahrten muss laut Klocke der Kilometerstand vor und nach der privaten Unterbrechung aufgezeichnet werden. "Für private Fahrten müssen lediglich die gefahrenen Kilometer vermerkt werden." Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder den Heimfahrten reiche ein kurzer Hinweis im Fahrtenbuch mit Kilometerstandsangabe aus.

Umwege aufzeichnen:
Bei Strecken, die oft gefahren werden, schleicht sich beim Führen des Fahrtenbuches schnell Routine ein. "In solchen Fällen entstehen schnell Fehler", warnt Klocke. Wird auf dem Weg zum Kunden ein kurzer Umweg zum Tanken gemacht, weiche die Kilometerangabe von den anderen Angaben zum gleichen Reiseziel ab. "Der Halt an der Tankstelle und der Umweg muss dann gewissenhaft dokumentiert werden", erklärt die Steuerexpertin.