Fahrverbot wegen Straftat Ruck zuck ist der Führerschein weg

Career and ambition of  a businessman Foto: Fotolia

Straftätern kann künftig der Führerschein abgenommen werden. Es reicht schon, den Unterhalt nicht zu bezahlen oder Steuern zu hinterziehen.

Berufskraftfahrer müssen sich künftig besonders tadellos verhalten, nicht nur im Auto und auf der Straße. Denn ab Sommer dürfen Gerichte bei jeder Art von Straftat ein Fahrverbot verhängen – selbst wenn die Tat überhaupt nichts mit dem Straßenverkehr zu tun hat. Experten laufen dagegen zwar Sturm, doch der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums wird wohl in Kraft treten.

"Überflüssig, ungerecht und rechtlich bedenklich", findet Yasmin Domé, Rechtsexpertin des Auto-Club-Europa (ACE), die Regelung. Auch der ADAC hat "erheb­liche rechtliche Bedenken". Und Verkehrsjuristen halten Fahrverbote für jeden Straftäter schlicht für einen "Irrweg". "Ein Fahrverbot als zusätzliche Sanktion für allgemeine Straftaten führt zu einer nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung von Straftätern", sagt Rechtsanwalt Gerhard Hillebrand von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Die Politik will das Fahrverbot als zusätzliche Strafe

Doch die Politik lässt sich nicht beeindrucken. "Wir gehen davon aus, dass die Änderung des Strafgesetzbuches alle parlamentarischen Hürden nimmt", sagt eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums. In der Begründung des Gesetzes heißt es: "Das Fahrverbot stellt eine anerkannt wirksame Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme dar."

Hinter der Idee stehen SPD und CDU gleichermaßen. "Wenn der Zahnarzt sechs Monate seinen Porsche stehen lassen muss, trifft ihn das viel mehr als eine Geldstrafe", meint etwa der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty (SPD). CDU und CSU haben die Forderung, das Fahrverbot als eigenständige Strafe zu etablieren, sogar im Koalitionsvertrag verankert.

Es gibt zudem etliche prominente Befürworter. Den ehemaligen Richter und Staatsanwalt Herbert Prantl etwa: "Die Geldstrafe ist meist schnell bezahlt, die Verurteilung auf Bewährung schnell vergessen. Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug dagegen schmerzen lange."

Urteil, Recht, Gericht Foto: Archiv

Für bis zu sechs Monate können Richter das Fahrverbot verhängen. Bisher waren es nur drei. Es wird einen Monat nach Rechtskraft des Urteils wirksam. Außerdem kann das Fahrverbot eingesetzt werden, um eine Haftstrafe zu verhindern. Wer es akzeptiert, erhält Bewährung.

Berufskraftfahrer sind auf den Führerschein angewiesen

Berufskraftfahrer oder Außendienstmitarbeiter trifft es besonders, denn ihr Job hängt von der Fahrerlaubnis ab. Auch Pendler trifft es. Bewohner ländlicher Gebiete leiden natürlich stärker unter einem Fahrverbot als Städter, die auf Bus und Bahn umsteigen können. Und selbst für Dienstwagenfahrer, die nicht unbedingt auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, kann ein Fahrverbot arbeitsrechtliche Sanktionen auslösen. Die Folgen sind abzusehen: Es wird ein Hauen und Stechen darum geben, wie stark das Fahrverbot den Straftäter trifft und die Richter müssen jeden Fall einzeln abwägen.

Deshalb tun Fuhrparkleiter gut daran, die Führerscheine ihrer Kollegen regelmäßig zu kontrollieren. Zwar bleibt die Fahr­erlaub­nis bei einem Fahrverbot grundsätzlich erhalten, doch die Betroffenen müssen den Schein bei der Führerscheinstelle abgeben. Das Risiko, in eine Verkehrskontrolle zu kommen, dürfte gering sein. Das könnte den einen oder anderen Betroffenen verleiten, einfach weiterzufahren.

Wird er dann aber doch erwischt, geht es richtig zur Sache. Denn dann hat sich nicht nur der Mitarbeiter, sondern nach §  21 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz auch der Halterverantwortliche strafbar gemacht. Und das ist in der Regel der Firmenchef beziehungsweise der Fuhrparkmanager. Denn Unternehmen dürfen Firmenwagen nur Personen überlassen, die im Besitz eines Führerscheins sind. Fuhrparkleiter oder Geschäftsführer können sich nicht darauf verlassen, dass der Fahrer ein Fahrverbot von sich aus mitteilt. Aus diesem Grund verlangt die Rechtsprechung regelmäßige Stichproben.