Fahrzeughöhe Wissen Sie, wie hoch ihr Auto ist?

Sicherheit Foto: DVR

Heikel wird es bei Lkw. Diese Erfahrung machte zumindest der Mieter eines 3,50 Meter hohen Lastwagens, den er in einen 3,10 Meter hohen Tunnel rammte. Das war nicht nur dumm, sondern objektiv gesehen grob fahrlässig.

Fürs Landgericht Hagen stellte sich aber die Frage, ob dem Fahrer auch in subjektiver Hinsicht grobe Fahrlässigkeit anzulasten ist. Ja, meinten die Richter. Sie berücksichtigten zwar, dass ihm nennenswerte Erfahrung im Führen von Lkw fehlte. Aber es gab keine hinreichenden und tragfähigen Anhaltspunkte, dass er die Unterführung mit dem höheren Fahrzeug hätte passieren können. Außerdem war er durch einen Kleber auf der Windschutzscheibe über die 3,50 Meter Fahrzeughöhe gewarnt. Folglich sei eine Haftungsquote von 50 Prozent angemessen. Das heißt, der Mietwagenfahrer muss sich zur Hälfte an den Kosten beteiligen (Az.: 7 S 31/12).