Falsch parken Falschparken kann böse enden

Wer „nur mal eben schnell“ falsch parkt, sollte sich bewusst sein, dass ihm bei einem Unfall eine Rechnung ins Haus flattern kann.

Das Auto im Halte- oder Parkverbot abzustellen, ist nicht nur keine gute Idee, weil man ein Knöllchen bekommen könnte. Passiert durch das Falschparken ein Unfall, haftet der Parksünder im schlimmsten Fall mit. Wer in zweiter Reihe parkt, nimmt potenziell gefährliche Ausweichmanöver anderer Autofahrer in Kauf. Wer näher als die erlaubten fünf Meter vor und hinter Kreuzungen oder Einmündungen hält, riskiert, dass sein Auto Schilder verdeckt oder die Straßen noch schwerer einsehbar macht, als ohnehin schon. Die Höhe der Haftung bei einem so mitverursachten Unfall hängt nach Angaben des Direktversicherers R-V24 zum Beispiel vom Standort des Autos, den Lichtverhältnissen während des Crashs oder der Behinderung des Unfallfahrers in seiner Sicht ab.