Falschparken Gleichgültigkeit kann die Fahrerlaubnis kosten

MPU, Führerschein, Falle Foto: Archiv
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Fahrer die hartnäckig falsch parken und damit wiederholt Ordnungsvorschriften missachten, können ihre Fahrerlaubnis verlieren. Wie das Online-Portal kostenlose-urteile.de berichtet, entschied das Verwaltungsgericht Saarlouis (AZ: 10 K 487/11), einem Parksünder den Führerschein zu entziehen, nachdem dieser innerhalb von viereinhalb Jahren insgesamt 118-mal falsch geparkt hatte.

Der Fahrer parkte in dichter Zeitfolge am gleichen Ort unter anderem 27-mal ohne gültigen Parkschein, 28-mal im eingeschränkten Halteverbot, 47-mal im Halteverbot, 13-mal auf dem Gehweg und einmal an einem Taxistand. Damit hatte dieser nach Angaben des Online-Portals in drei Jahren durchschnittlich dreimal im Monat gegen Parkvorschriften verstoßen. Zudem wies das Verkehrszentralregister diverse Verstöße gegen den fließenden Verkehr auf. Dazu gehörten mehrfache Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtfahrten, die sich zu zehn Punkten auf dem Punktekonto des Fahrers aufsummierten.

Als die zuständige Behörde den Fahrer aufforderte ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu erbringen, kam dieser der Aufforderung nicht nach. Das Verwaltungsgesicht Saarlouis entschied deshalb dem Fahrer die Fahrerlaubnis zu entziehen. Begründung: Um die Eignung eines Fahrers feststellen zu können, dürfe eine Fahrerlaubnisbehörde die Erbringung eines ärztlichen Gutachtens anordnen. Weigere sich der Betroffene sich untersuchen zu lassen oder lege dieser das Gutachten nicht fristgerecht vor, dürfe die Behörde auf eine Nichteignung des Fahrers schließen.

Nach Ansicht des Verwaltungsgericht Saarlouis war die Nichterbringung des Nachweises jedoch nicht allein ausschlaggebend für die Rechtmäßigkeit des Entzugs. Allein wegen der Häufigkeit der begangenen Verstöße sei der Entzug rechtens. Das Verwaltungsgericht argumentiert dabei, dass es sich in dem vorliegenden Fall  um ein hartnäckiges Missachten unter Voranstellung eigener Interessen handelt. Zudem seien die mehrfachen Verstöße an ein und demselben Tag ein Indiz für Gleichgültigkeit und mangelnde Belehrbarkeit. Somit konnte dem Fahrer die Fahrerlaubnis auch ohne Einholung eines Gutachtens entzogen werden.