Firmenauto Ab 1. Januar neue Regelung für gewerblichen Transport von Gefahrgut

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Mehr Übersicht und weniger Papier bringt eine europäische Neuregelung für den gewerblichen Transport von Gefahrgut.

Von 1. Januar 2009 an ersetzt ein einheitliches Doppelblatt „Schriftliche Weisungen" das Sammelsurium an Unfallmerkblättern, das Fahrer bisher mitführen mussten. Wer ohne schriftliche Weisungen mit Gefahrgut unterwegs ist, wird zur Kasse gebeten. Kraft-verkehrsunternehmer können die Unterlagen im Fachverlag bestellen, Teilnehmer von Gefahrgut-Lehrgängen der DEKRA-Akademie erhalten das neue Merkblatt kostenlos. Bisher mussten Lastwagenfahrer, die Gefahrgut transportierten, für jeden Stoff und jede Gefahrgutklasse oder Stoffgruppe das passende, umgangssprachlich Unfallmerkblatt genannte Papier mit sich führen. Und damit nicht genug: Für jedes Land, in dem der Gefahrguttransport unterwegs war, mussten diese Papiere in der jeweiligen Landessprache mitgeführt werden. „Wenn einer 100 Pa-kete geladen hatte, die mal Klebstoff, mal Farbe, Spraydosen, Gasdruckstoßdämpfer oder Verdünner enthielten, musste er für eine Fahrt durch Europa ei-nen Aktenordner voll von Schriftlichen Weisungen dabei haben“, verdeutlicht Joachim Freek vom DEKRA Competence Center Gefahrgut.

Weil das in der Praxis ständig zu Problemen führte, wurde jetzt im ADR 2009 eine einheitliche europäische Regelung gefunden. Danach gibt es nur noch ein einheitliches Doppelblatt „Schriftliche Weisungen" und dieses muss der Fahrer nur noch in seiner Sprache mit sich führen. Das Papier listet Ausrüstungsgegenstände auf, die im Unglücksfall für die Erstmaßnahmen angewandt werden müssen, Dazu kommt eine ebenfalls allgemeingültige Liste von Maßnahmen, die im Fall der Fälle zu ergreifen sind – beispielsweise das Stilllegen des Fahrzeugs, die Information von Einsatzkräften oder der richtige Einsatz der Bordausrüstung zur Brandbekämpfung. Auf der Rückseite sind spezielle Hinweise für die einzelnen Stoffe ausgelistet, übersichtlich sortiert nach ihren weltweit einheitlichen Labels, die sich auf den Packstücken bzw. Fahrzeugen befinden müssen. Das Papier der DEKRA Akademie enthält zusätzlich die Notrufnummern für ganz Europa.

Musste bisher der Verlader das Papier zur Verfügung stellen, ist das künftig Sache des Beförderers, also des Kraftverkehrsunternehmers. Fehlt das Papier bei einer Kontrolle, werden künftig Auftraggeber und Auftragnehmer zur Kasse gebeten: Der Fahrer bezahlt bis zu 150 Euro, wenn er die Weisungen nicht mit-führt, der Beförderer das Doppelte, wenn er sie nicht zur Verfügung gestellt hat. Der Verlader wir hier aus der Pflicht genommen.