Firmenauto ACE verteidigt Tempoüberwachung

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Der Auto Club Europa (ACE) beklagt, dass ausländische Temposünder in Deutschland meist ungeschoren davonkommen. Bis auf wenige Ausnahmen könnten die Bußgeldbescheide im Heimatland des Betroffenen bislang nicht vollstreckt werden, sagte ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner der Nachrichtenagentur dpa in Stuttgart: «Da gibt es eine Vollzugslücke und das ist ungerecht.» Nur mit Österreich gibt es seinen Angaben zufolge bislang ein zwischenstaatliches Abkommen.Hillgärtner sagte, in Deutschland gebe es rund 17 000 fest installierte Radaranlagen. Das sei auf den ersten Blick eine stattliche Anzahl. Aber nicht einmal drei Prozent der deutschen Straßen werde radarüberwacht. «Das ist nicht überzogen. Die Anlagen haben ihre Berechtigung.» Vorausgesetzt, Radarfallen würden nicht willkürlich montiert und die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen hielten einer juristischen Überprüfung stand.«Raserei ist die Unfallursache Nummer 1», sagte der Sprecher des Autoclubs. Raser verursachten Unfälle mit Verletzten und Toten. Das schaffe Folgekosten in Milliardenhöhe. «Daraus müssen Konsequenzen gezogen werden», verteidigte Hillgärtner die Verkehrsüberwachung. Auch heute noch kommen nach Angaben des Sprechers zwei von fünf Getöteten im Straßenverkehr wegen Raserei ums Leben.Hillgärtner lobte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag, wonach Verkehrssünder weiterhin geblitzt werden dürfen und das Foto dazu ein zulässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist: «Es war schon bisher ganz überwiegende Meinung, dass "Blitzen" aufgrund einer konkreten Geschwindigkeitsüberschreitung nicht mit einer präventiven Datensammlung unverdächtiger Kraftfahrer, etwa durch bestimmte Formen der Video-Überwachung, verglichen werden kann. Die jetzt erfolgte Klarstellung durch das höchste deutsche Gericht ist deshalb unter dem Gesichtspunkt der Verkehrs- und Rechtssicherheit zu begrüßen.»Der ACE begrüßte aus Gründen der Verkehrssicherheit auch den Plan, das neue Konzept zur Tempoüberwachung namens «Section Control» zu erproben. Dabei wird die Geschwindigkeit nicht nur auf einen Punkt hin gemessen, sondern über einen längeren Abschnitt hinweg, berichtete der Sprecher weiter. Erst kürzlich hatte sich auch der Deutsche Verkehrsgerichtstag für eine rechtsstaatlich gesicherte Erprobung dieser Methode ausgesprochen und dafür einen entsprechenden gesetzlichen Rahmen verlangt. «Die Bund und Länder aber zögern und verschleppen, was nicht zu verstehen ist», sagte Hillgärtner.