Firmenauto Anhänger bei Sturm richtig sichern

Foto: Foto: Torsten Zimmermann/WWW.TOZIGRAFIE.DE

Bei starkem Sturm sollte ein Fahrzeuganhänger entweder in einer Garage geparkt oder zumindest an einem massiven Fahrzeug angekoppelt werden. Bei Windböen darf er nicht zur Gefahr werden. Die Deutsche Anwaltshotline weist zu diesem Thema auf ein Urteil des Landgerichts Stuttgart (AZ: 4 S 255/07) hin. Demnach reicht es nach Ansicht der Richter nicht aus, das Bugrad des Anhängers hochzustellen und die Heckstützen auszuklappen. Im vorliegenden Fall wurde ein einfach aufgebockter Fahrzeuganhänger durch den Sturm Kyrill gegen ein Auto gedrückt. Das Fahrzeug wurde beschädigt. Der Autohalter wollte den Schaden samt Unkosten und Gutachten erstattet haben. Der Besitzer des Anhängers wehrte sich mit der Begründung, dass der Hänger nicht in Gebrauch gewesen sei. Die Richter sahen dies nicht so: Die Gefahr durch Stürme sei hinlänglich bekannt. Um zum Gebrauch gehöre nicht nur das Bewegen im Öffentlichen Straßenverkehr, sonder auch das Abstellen – zumindest, wenn es im öffentlichen Verkehrsraum erfolgt.