Firmenauto Auf Zeit spielen geht nicht mehr

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Autofahrer können nicht mehr wie früher „auf Zeit spielen“, um den drohenden Fahrerlaubnisentzug bei 18 Punkten zu verhindern. Das geht aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hervor, wonach für die Vergabe von Punkten der Tag der Tat und nicht mehr der Zeitpunkt der Rechtskraft der Ahndung des Verstoßes gilt. Damit hat das Gericht nach Mitteilung des Tüv Süd einer gängigen Praxis einen Riegel vorgeschoben: Bisher gab es laut Tüv eine Möglichkeit, den etwaigen Erhalt neuer Punkte hinauszuzögern. Per Widerspruch zögerte man die Rechtskraft der Ahndung des Verstoßes so lange hinaus, bis alte Punkte abgebaut waren oder eine Maßnahme zur Punktreduktion durchgeführt wurde. Damit war der Führerschein in vielen Fällen vorerst außer Gefahr. Aufgrund der Entscheidung des Gerichts rückt die verkehrspsychologische Beratung laut Tüv verstärkt in den Fokus. Die verkehrspsychologischen Berater unterstützten beim Punkteabbau und Erhalt des Führerscheins. Vielfahrer und Führerscheininhaber sollten sich zudem immer wieder beim Kraftfahrt-Bundesamt über ihren aktuellen Punktestand informieren. So habe man die Möglichkeit, rechtzeitig zu reagieren und Punkte abzubauen.