Firmenauto Automatikgetriebe dreht hoch

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Ein Automatikgetriebe ist nicht mangelhaft, wenn es zu einem Hochdrehen des Motors führt, aber trotzdem dem neuesten Stand der Technik entspricht. Auf dies Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg (AZ: 4 U 135/07) macht der Anwalt-Suchservice aufmerksam. Im vorliegenden Fall hat ein Käufer einen Neuwagen bestellt. Als Sonderausstattung sollte das Fahrzeug über das „Getriebe Autotronic, stufenloses Automatikgetriebe“ verfügen. Nach Auslieferung beklagte sich der Besitzer, dass der Motor bei 5.000/min zu hoch drehe. Beim Verringern der Geschwindigkeit schalte das Getriebe nicht runter. Bei gebremsten Fahrten bergab toure der Motor ebenso hoch wie bei Fahrten bergauf, wenn man das Gas wegnehme. Der Vorführwagen – mit einem älteren Automatikgetriebe – habe dies Fahrverhalten nicht gezeigt, monierte der Käufer. Er verlangt vom Händler die Rücknahme des Wagens. Dieser weigerte sich, den Wagen zurückzunehmen. Die Richter in Brandenburg gaben dem Händler Recht. Die Begründunge: Das Sachverständigengutachten bescheinigt dem Getriebe einwandfreie Funktion. Zudem entspreche es dem Stand der Technik. Hinzu komme, dass der Kunde keine Angaben zu einer bestimmten Baureihe des Automatikgetriebes gemacht habe. Somit der Händler das Getriebe verkauft, das zur Zeit der Bestellung in der Modellreihe verbaut werde. Vom Kauf zurücktreten könne ein Kunde laut Richterspruch nur dann, wenn ein älteres Getriebe ausgeliefert wird, das nicht mehr dem Stand der Technik entspricht