Firmenauto Bei Brandgeruch lieber gleich anhalten

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Ein Autofahrer, der einen beißenden Brandgeruch in seinem Wagen bemerkt und das Fahrzeug nicht verlangsamt und möglichst sofort zum Anhalten bringt, handelt grob fahrlässig. Das berichtet die Deutsche Anwaltshotline unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (AZ: I-24 U 131/08). Die Behauptung des Fahrers, der aus der Entlüftung dringende Qualm habe seine Aufmerksamkeit vom Verkehrsgeschehen abgelenkt, weshalb er mehrere hundert Meter weiter bei Rotlicht über eine Kreuzung gefahren und dort mit einem anderen Fahrzeug zusammengestoßen sei, ist deshalb nicht als Entlastung zu werten. Im Gegenteil ist gerade diese Tatsache nach Ansicht der Düsseldorfer Richter der Beweis für die volle Schuld an dem Unfall. Es sei allgemein bekannt, so die Richter, dass von einem Brandgeruch auf eine Brandursache zu schließen sei. Ein Weiterfahren könne dann nur mit äußerster Vorsicht erfolgen. Hätte der Autofahrer sich vorsichtiger verhalten und bei langsamer Fahrt auf den Rauch durch sofortiges Anhalten reagiert, wäre es gar nicht zum Rotlichtverstoß und zur Kollision gekommen, konstatiert dazu die Anwaltshotline. Der Unfallverursacher musste aufgrund der Gerichtsentscheidung für den Schaden von 9.419,42 Euro in voller Höhe aufkommen.